Bereits mit der Verabschiedung vom „Cannabis als Medizin Gesetz“ war mit einem sprungartig steigenden Bedarf zu rechnen. Waren es bis zur vereinfachten Abgabe auf BtM Rezept bis März 2017 gerade einmal 1000 Patienten, die dank ihrer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG Cannabis aus den Apotheken beziehen durften, so sind es inzwischen nach einem Jahr vermutlich schon weit über 10.000. Es sind möglicherweise in zwei Jahren schon über 100.000 Patienten, die Cannabis aus den Apotheken beziehen – bislang wird der komplette Bedarf über Importe gedeckt. Ein medizinischer Cannabis Anbau ist in Planung, steht jedoch wegen des Richterspruches vom Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.03.2018 still.
OLG stoppt Vergabeverfahren der BfArM
Deutschland hat wie eigentlich jedes Land die „Single Convention of Narcotic Drugs“ unterzeichnet. Damit hat sich Deutschland dazu verpflichtet, den gewerbemäßigen Handel oder damit verbundenen Tätigkeiten einiger Drogensubstanzen unter Strafe zu stellen. Die Minimalvorgaben werden weit überschritten, permanent wäre der medizinische Anbau und die Versorgung der Patienten oder auch die Duldung von Genusskonsum ohne Vertragsbruch möglich.
Vorausgesetzt für die medizinische Produktion ist die Gründung einer „Cannabisagentur“, die diesen Anbau, die Verarbeitung oder den Handel mit medizinischem Cannabis kontrolliert. Diese Cannabisagentur wurde im Zuge mit der vereinfachten Cannabisabgabe gegründet, damit ein medizinischer Cannabis Anbau im vorgegebenen Rahmen stattfinden kann. Es wurde bereits ein Ausgabeverfahren in die Wege geleitet, damit von 2019 bis 2022 6.600 Kilo Cannabis angebaut werden können. Bereits im Dezember 2017 berichteten wir beiläufig, dass gegen das Ausschreibungsverfahren geklagt wird, womit sich alles verzögern wird.
Wie wird der legale Anbau von Medizinhanf in Deutschland aussehen?
„Leider wird der legale Anbau noch etwas auf sich warten lassen, da das Ausschreibungsverfahren so gestaltet wurde, dass deutsche Unternehmen fast keine Chance haben, womit die ersten dieser Bewerber klagen. Der legale Anbau von Cannabis, jetzt für medizinische Zwecke und später hoffentlich auch für den Genusskonsum, ist immerhin ein Milliardenmarkt, aus dem sich deutsche Unternehmen nicht ausgeklammert sehen wollen.“
Die Patienten sind allen egal
Wenn ein medizinischer Cannabis Anbau in Deutschland noch nicht stattfindet, dann wird eben weiterhin alles importiert? So einfach wäre es, wenn denn genug zum Importieren da wäre. Die Erzeugerländer versorgen zuerst die Nachfrage innerhalb ihrer Länder, exportieren zu Höchstpreisen oder eben nicht die gewünschten Mengen. Auch bei aller Kritik an die Deutsche Cannabisagentur und die weit zu gering gewählte Produktionsmenge, so hätte man erst einmal diesen Schritt nicht blockieren dürfen. Mit der Beendigung vom ersten Ausschreibungsverfahren hätte direkt das zweite mit noch höheren Mengen beginnen können. Anstelle dessen klagen mehrere Unternehmen, die keine Anbaulizenz erhalten haben und zögern alles weiterhin in die Länge.
Unterversorgte Patienten leiden, weil jeder nur seine eigenen Interessen vertritt. Mit dieser Aussage muss dann auch die BfArM gerügt werden, der die Deutsche Cannabisagentur unterstellt wird. Diese verfolgt die alte Strategie, dass sie der Menschlichkeit nicht einen Schritt freiwillig entgegenkommt. Jeder kleinste Fortschritt muss eingeklagt werden, so bezeichnen viele Patienten das Cannabis als Medizin Gesetz auch als „Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“. Patienten hatten sich aufgrund ihres Notstandes vor Gericht den Eigenanbau erstritten. Um diesen Notstand möglichst schnell zu beheben wird also das „Cannabis als Medizin Gesetz“ verabschiedet, die BfArM muss damit die Deutsche Cannabisagentur gründen. Dafür wird jedoch ein Ausschreibungsverfahren formuliert, wo der Streit mit entsprechenden Klagen von vornherein vorprogrammiert ist.
Ein medizinischer Cannabis Anbau wird für deutsche Unternehmen praktisch unmöglich gemacht, da sie nicht die Voraussetzungen der legitimen Anbauerfahrungen mitbringen können, um bei der Ausschreibung eine Anbaulizenz zu erhalten. Dass es in Deutschland folglich Unternehmen gibt, die klagen werden, war absehbar und erwünscht.
Genau diesen Unternehmen und auch der BfArM sind die Anliegen der Patienten egal, wenn es um die Vertretung ihrer eigenen Interessen geht. Wenn das erste Ausschreibeverfahren ruht, kann ein zweites nicht initiiert werden. Und wer wüsste besser, wie träge der Klageweg ist, als viele der Patienten, derentwegen es in Deutschland mit der Cannabismedizin überhaupt mal weiterging?
Medizinischer Cannabis Anbau in der Besenkammer
Viele langjährige Patienten wollen gar nicht Cannabis aus der Apotheke beziehen. Ein medizinischer Cannabis Anbau in der Besenkammer wäre ihnen lieber, da sie die volle Kontrolle über ihre Medizin hätten. Es ist kein einzelner Patient, der verlauten lässt, dass er eine bessere Qualität erzeugen und dann auch aus eigener Tasche bezahlen kann. Jeder könnte sich seine Sorte und seine Anbaumethode selbst aussuchen und wäre dank einer Bevorratung medizinisch genügend versorgt.
Anders sieht es das System, dem wir alle ausgesetzt sind: Ein medizinischer Cannabis Anbau in der Besenkammer war mit allen Mitteln zu vereiteln, da die Patienten sich zum einen der Totalkontrolle der Ärzte entziehen, der repressive Staat aus seinem Sichtwinkel einen Kontrollverlust erleidet, wo er auf dem Schwarzmarkt ohnehin keine Kontrolle hat und zum weiteren das Geld aus dem System gezogen wird.
Werden Patienten gefragt, warum nicht eine effektivere, humanere und zugleich kostengünstigere medizinische Versorgung ermöglicht wird, dann lautet die Antwort häufig: „Da sitzt kein Geld drinnen.“ Ein medizinischer Cannabis Anbau darf den Patienten also nicht überlassen werden. Es bleibt zu erwarten, dass ein bürokratischer Apparat mit vielen „Qualitätskontrollen“ errichtet wird, um Kosten im System des ewigen Wachstums zu generieren – wobei ein medizinischer Cannabis Anbau durch viele Patienten in der Besenkammer bevorzugt wäre.