Das Treffen des Expertenkomitees zur Drogenabhängigkeit ECDD wird vom 4. bis zum 7. Juni bei der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf zum 40. Mal zusammenkommen. Was hier besprochen wird, könnte zum einen für internationale Legalisierungsdebatten richtungsweisend sein, zum anderen könnte es dort zu einem historischen Schritt kommen.
WHO Einstufung als Wegweiser für Legalisierung
Durch das sogenannte Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (SCND), welches vor 57 Jahren 183 Nationen unterzeichneten, landete Cannabis auf der Liste IV des UN Abkommens. Dort sind Substanzen zu finden, welche Abhängigkeiten und nicht therapierbare Schäden verursachen, die also klar als gefährliche Droge, keinesfalls aber als Medizin klassifiziert werden. Hier findet sich neben Heroin und Kokain auch Marihuana, obwohl mittlerweile durch Studien nicht nur die medizinische Wirkung bestätigt werden konnte, sondern auch, dass Hanf kein annähernd vergleichbares Suchtpotenzial besitzt wie andere Substanzen, die auf der Liste zu finden sind.
Nun wird seit 1961 zum ersten Mal darüber beraten, ob diese Klassifizierung heute noch Sinn ergibt, wobei einzelne Stoffe wie THC und CBD nach aktuellen Erkenntnissen eingeschätzt werden sollen. Da CBD vom Komitee bereits voriges Jahr als ungefährlich eingestuft wurde, gilt unter Beobachtern eine Neueinstufung von Cannabis bei der Konferenz in Genf als wahrscheinlich.
Sollte dies so geschehen, könnte das einen neuen Impuls setzen für die internationale Debatte um Hanf und die Legalisierung. Es könnte zu weiteren Änderungen in Verträgen der vereinten Nationen kommen, was wiederum zur Bewegung in der Drogenpolitik einzelner Länder führen würde, da bis heute sich viele Legalisierungsgegner auf die alten Verträge und Abkommen berufen und dadurch nationale Veränderungen blockieren. Tatsächlich hatte auch Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte Deutschlands, diese Argumentation bereits in Interviews im Gepäck.
Die deutschen Drogengesetze sind auch stark an die Beschlüsse der Vereinten Nationen geknüpft worden, und so könnten Veränderungen in diesen Verträgen zum Beispiel auch Änderungen in den nationalen Gesetzen anstoßen. Andere Länder wie Uruguay und bald auch Kanada zeigen mit ihrer Legalisierung bereits, dass man diesen überholten Abkommen nicht zwingend folgen muss. Der Verstoß Uruguays gegen die internationalen Verträge beispielsweise bleibt bis heute ungeahndet.
Deutschland würde wohl nicht so leicht vertragsbrüchig werden, und auch eine Neuklassifizierung von Cannabis würde sicher nicht unmittelbar zur Hanf Freigabe führen. Dennoch könnte ein wichtiges Signal von der Entscheidung des Expertenkomitees in Genf ausgehen, welches von einzelnen Nationen aufgenommen und in die Legalisierungsdebatten eingebracht werden kann.
Da das Expertenkomitee nun Anfang Juni bereits tagen wird, könnte das auch bei den Ausschüssen im Deutschen Bundestag angeführt werden, wenn die WHO Cannabis wirklich aufgrund aktueller Erkenntnislage einstufen wird.