In der Bundespressekonferenz hat der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die aktuellste Fassung des Gesetzentwurfs zur Entkriminalisierung von Cannabis und der Regulierung von Anbauvereinigungen vorgestellt. Entgegen den Hoffnungen vieler Konsumenten hat sich an einigen wesentlichen Kritikpunkten nichts geändert.
In die sogenannte Ressortabstimmung über den Referentenentwurf hatte ein großer Teil der Cannabis-Aktivisten und Verbände viel Hoffnung gesteckt. Der vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellte Gesetzentwurf stieß von allen Seiten auf massive Kritik. Zwei besonders heiß diskutierte Punkte waren zum einen die Besitzobergrenze von 25 Gramm, und zum anderen das Konsumverbot in Cannabis Club Räumlichkeiten und um diese herum. Allgemein bleibt die Abstandsregelung bestehen wie gehabt, die vorsieht, dass der Konsum in mehr als 200 Meter Entfernung von Schulen, Kindertagesstätten, anderen Jugendeinrichtungen und eben leider auch zu den Anbauvereinen stattzufinden hat.
Weiterhin bleibt auch im Kabinettsentwurf vorgesehen, dass ein erwachsener Konsument bis zu drei Pflanzen anbauen darf. Auch die Regelungen für die Anbauclubs im Allgemeinen werden sich nicht ändern, so dürfen sie bis zu 500 Mitglieder haben, die allesamt volljährig sein müssen. Die zwischen 18- bis 21-Jährigen dürfen pro Monat 30 Gramm Cannabis mit einer maximalen THC-Konzentration von zehn Prozent in einem Club erwerben, über 21-Jährige bis zu 50 Gramm.
Neue Präventionskampagne über die Gefahren des Cannabiskonsums
Um zu unterstreichen, dass die Entkriminalisierung nicht die Steigerung des Cannabiskonsums fördern will, soll unter anderem eine Präventionskampagne implementiert werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll dafür schon bald eine Online-Plattform eingerichtet werden, die über die Risiken und Gefahren von Cannabis, primär über den Konsum bei Heranwachsenden, aufklären wird.
Wie erfolgreich man über eine solche Plattform die vorwiegend jugendliche Zielgruppe erreichen kann, steht in den Sternen. Bisherige Kampagnen, die junge Menschen adressierten, wie die der damaligen Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig vor wenigen Jahren, sorgten nur für Spott oder verschwanden in Bedeutungslosigkeit.
Hoffnung auf Besserung des Cannabis Gesetzes im Parlament
Verbände, Interessengruppen, Vereine und Institute waren in den vergangenen Wochen dazu aufgerufen, den im Juli vorgestellten Entwurf des CanG (Cannabis Gesetz) mit Stellungnahmen zu kommentieren und gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen. Viele glaubten, dass vor allem die Frage, ob Cannabis Clubs sozial sein dürfen oder ob das Konsumverbot in der Nähe der Räume weiterhin im Entwurf bleiben wird, noch einmal diskutiert und dieser Punkt dann geändert werden wird.
Ebenso groß wie an dieser Stelle wird die Enttäuschung darüber sein, dass keine neuen Details zu den Grenzwerten im Straßenverkehr oder zum Zeitplan bis zur Umsetzung des neuen Gesetzes genannt worden sind. Im Verlauf des schleppend vorangehenden Ablaufs der Reformierung der Cannabispolitik ist schon öfter der beschwichtigende Satz gefallen: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist.“ Die Community muss nun auf den parlamentarischen Prozess hoffen, in dem sich vielleicht noch das ein oder andere zum Besseren entwickeln kann.