Da die Europäische Kommission sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem von der deutschen Bundesregierung Ende Oktober 2022 vorgelegten Eckpunktepapiers einlassen wollte, muss nun ein vollständiger Gesetzentwurf her. Diesen will Karl Lauterbach bis Ende März fertiggestellt haben. Im gleichen Zeitraum soll auch ein Gutachten zur geplanten Legalisierung angefertigt werden.
ISD Hamburg führt Untersuchungen zur Legalisierung in Deutschland durch
Stellvertretend für eine ganze Reihe von deutschen Ministerien hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Jahreswechsel den Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens erteilt, welches die geplante Legalisierung und die möglichen Auswirkungen einmal näher unter die Lupe nimmt. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilt, ist das gemeinnützige Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) mit der Aufgabe betraut worden. Bei den durchführenden Forschern handelt es sich um die gleiche Gruppe von Wissenschaftlern unter der Leitung von Jakob Manthey, die auch schon die „(vorläufige) Handlungsempfehlung zur Ausgestaltung der Cannabislegalisierung in Deutschland – Ergebnisse eines systematischen Reviews“ begleitend zum Eckpunktepapier verfasst hatten.
Für das Notifizierungsverfahren braucht die Legalisierung gute Argumente
Ebenso wie der Gesetzentwurf für die Legalisierung sollen auch die Resultate des Gutachtens am 31. März präsentiert werden können. Acht Forschungsfragen zur Legalisierungsthematik sollen im Rahmen des Gutachtens bearbeitet und dabei verschiedene Aspekte beleuchtet werden. Mit den Ergebnissen will Bundesgesundheitsminister Lauterbach die positiven Aspekte der Regulierung von Cannabis als Genussmittel mit wissenschaftlichen Fakten stützen. Das könnte vielleicht auch beim späteren Notifizierungsverfahren des Gesetzentwurfs durch die EU einige entscheidende Argumente für die Zustimmung zum Vorhaben der Ampelregierung liefern, und die wird man wohl auch brauchen, um die Kommission zu überzeugen. Lauterbach beabsichtigt, ein Gesetz nur nach positivem Ausgang des Notifizierungsverfahrens in den Bundestag bringen. Ein alternativer Plan B nach einem Veto der EU, wie eine Entkriminalisierung, wurde vom Gesetzgeber bisher nicht in Aussicht gestellt.
Welche Auswirkungen hat die Legalisierung auf den Jugend- und Konsumentenschutz
Das Gutachten soll Auskunft darüber geben, ob die Legalisierung in der nun geplanten Form dazu geeignet ist, die damit angestrebten Ziele zu erreichen. Dazu gehören unter anderem eine Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes, aber auch das Eindämmen des Schwarzmarkts. Neben einer Zusammenfassung des gegenwärtigen Wissensstands wird auch der Austausch mit Experten aus Kanada, den USA, Uruguay und der Schweiz dabei helfen, die für ein aussagekräftiges Gutachten erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Schon jetzt geht das Forscherteam angesichts des aktuellen Kenntnisstands davon aus, dass der Konsum durch die legale Verfügbarkeit nicht rapide ansteigen würde. Diese Bedenken werden oft von Legalisierungsgegnern geäußert, obwohl dafür keine Belege in Form repräsentativer Studien vorliegen.