Experten bezeichnen den neu vorgeschlagenen sicheren THC-Grenzwert für Hanf- und CBD-Lebensmittel innerhalb der EU als unakzeptabel, unnötig niedrig und nicht wissenschaftlich fundiert.
2015 bestimmte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die maximale Tagesdosis für THC in Lebensmitteln dürfe 1 μg (Mikrogramm) pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschreiten. Obwohl verschiedene Mitgliedstaaten der EU nun auf eine Neueinstufung drängen und zum Teil neue Höchstwerte von bis zu 7,5 mg/kg (ppm) für Hanfsamenöl fordern, gehen diese Forderungen nach Ansicht der European Industrial Hemp Association (EIHA) nicht weit genug. Der Verein schlägt zum Beispiel vor, den maximal zulässigen THC-Gehalt für Hanfsamenöl – das aus den Samen und Blüten der Hanfpflanze gewonnen wird – auf 20 mg/kg anzuheben.
Kritik von der EIHA
Die aktuellen Grenzwerte der EFSA seien extrem niedrig und veraltet, heißt es vonseiten der EIHA. Der Zusammenschluss aus Unternehmen der hanfverarbeitenden Industrie vertritt die gemeinsamen Interessen der Nutzhanfanbauer sowie der industriellen Verarbeiter von Nutzhanf auf nationaler und europäischer Ebene und fordert einen wissenschaftlich fundierten Ansatz für die Bestimmung des THC-Grenzwertes in Lebensmitteln. Obwohl man den Vorschlag für europaweit einheitliche und verbindliche Grenzwerte begrüße, gehe er noch nicht weit genug.
Die EIHA plant bis Ende des Jahrs eine eigene Studie mit 200 Probandinnen, um Belege für die Anhebung des maximalen THC-Gehalts in Lebensmitteln zu sammeln. Damit wolle man hauptsächlich beweisen, dass auch ein höherer Grenzwert keine negativen Auswirkungen auf die Produktsicherheit von Waren wie Hanfsamenöl habe.
Aus der Hanfpflanze gewonnene Lebensmittel enthalten von Natur aus Spuren des psychoaktiven Cannabinoids THC. Die Konzentration ist allerdings so gering, dass keine bewusstseinsverändernde Wirkung eintreten kann.