In den nächsten Tagen soll der weitere Kurs in Richtung Legalisierung von der deutschen Bundesregierung offengelegt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte angekündigt, zeitnah eine Entscheidung über die verfassungsrechtliche Situation des Cannabisverbots zu treffen. Aktuell sind verschiedene Wege denkbar und in der Community, die nun nach einer langen Wartezeit endlich Resultate sehen will, wird über alle möglichen Lösungen wild spekuliert. Könnte jetzt vielleicht alles ganz schnell gehen?
Cannabis aus dem BtMG
Wie das Magazin Highway berichtet, soll eine regierungsnahe Quelle über Informationen verfügen, die auf eine Entkriminalisierung von Cannabis hindeuten, und dies schon sehr bald. Der nicht näher benannten Quelle zufolge würde der Umgang mit Cannabis dann nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, sie würde herausgestrichen werden. Die Umsetzung der Gesetzesänderung soll außerdem schon zum 1. Mai erfolgen, so die Quelle.
Sollten die Quelle verlässlich und diese Informationen richtig sein, so könnten die Konsumenten noch in diesem Jahr Cannabis aus der eigenen Ernte von einigen wenigen erlaubten Pflanzen verwenden, was ein bedeutender Schritt für den Gesundheitsschutz wäre. Auch das Mitführen einer kleinen Menge Cannabis oder der Konsum wäre dann straffrei möglich.
Entkriminalisierung hat sich bewährt
Auch in anderen Ländern wurden bereits Maßnahmen der Entkriminalisierung und verbesserte Prävention erfolgreich umgesetzt. So wäre angesichts möglicher internationaler und nationaler Widerstände gegen eine umfassende Legalisierung, die nicht zustimmungspflichtigen Entkriminalisierung dieser Weg auch für Deutschland eine gute Alternative. Die Situation würde sich definitiv verbessern, bis eine Legalisierung mit reguliertem Handel möglich ist.
Seitdem die Ampelregierung die Legalisierung von Cannabis angekündigt hat, wurde viel spekuliert, es wurden Informationen geleakt, die sich später als nicht ganz richtig erwiesen haben, wir denken dabei zum Beispiel an das Eckpunktepapier. Darum ist mit unbestätigten Informationen natürlich mit Vorsicht umzugehen. Doch wer wünscht sich nicht, dass die Quelle, die von der Entkriminalisierung am 1. Mai 2023 berichtet, recht hat?