Das italienische Gesundheitsministerium hat einen Anfang des Monats erlassenen Beschluss aufgehoben, mit dem CBD in die Arzneimittelliste des Landes aufgenommen und letztendlich als Betäubungsmittel eingestuft hätte werden sollen. Gesundheitsminister Roberto Speranza bewilligte eine zweite Anordnung, die das Originaldokument annulliert, das sowohl von italienischen als auch von europäischen Hanfverbänden vehement abgelehnt worden war.
Ein separater Erlass der italienischen Zoll- und Monopolbehörde, in dem Einzelhändler dazu aufgerufen wurden, den Verkauf von CBD-Produkten einzustellen, wurde ebenfalls aufgehoben.
Arbeitsgruppe geplant
Das Ministerium erklärte, man werde nun eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich systematisch und umfassend mit dem Status von CBD befassen werde. Zusammen mit dem Gesundheitsministerium sowie dem Gesundheitsrat der Regierung soll der Wirkstoff Cannabidiol neu evaluiert und überprüft werden.
„Wir begrüßen den Richtungswechsel, den Italien heute vollzogen hat und freuen uns auf eine fruchtbare Diskussion, die in Kürze beginnen sollte“, sagte Lorenza Romanese, Generaldirektorin der European Industrial Hemp Association (EIHA).
EIHA und Federcanapa, der italienische Hanfverband, hatten Anfang dieser Woche angekündigt, das ursprüngliche Dekret vor dem italienischen Verwaltungsgericht anzufechten und darauf hinzuweisen, dass fälschlicherweise nicht zwischen CBD in industriellen und medizinischen Anwendungen unterschieden wurde.
Verwirrung über CBD-Konzentrationen
Angeblich zur Vorbereitung der Markteinführung von Epidiolex in Italien sah der ursprüngliche Erlass vor, dass CBD auch in industriellen Produkten, in denen der Wirkstoff in geringeren Mengen vorhanden ist, als Betäubungsmittel eingestuft werden soll.
Epidiolex, ein Medikament auf Cannabis-Basis des britischen Unternehmens GW Pharma, wird derzeit in Italien und mehreren anderen europäischen Märkten eingeführt. Es hat sich bei der Behandlung des Dravet-Syndroms und des Lennox-Gastaut-Syndroms, zwei schwere Formen der Epilepsie als wirksam erwiesen.
Federcanapa und EIHA sind sich zwar einig, dass hoch dosierte CBD-Medikamente wie Epidiolex als verschreibungspflichtige Arzneimittel reguliert werden sollten, betonen aber auch, dass nicht-medizinisches CBD in Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln mit einem viel geringeren CBD-Gehalt nach dem italienischen Industriehanfgesetz (242/2016) aus dem Jahr 2017 erlaubt ist.