Nach einer Anfrage des Ministeriums für Gesundheit vom 19. Februar dieses Jahres kam das beratende Organ, genannt CSS (Consiglio superiore della Sanitá) zum Entschluss, den Verkauf von Hanfblüten mit einem THC Gehalt unter 0,6 % sollte verboten werden.
Folgende Begründung wurde angegeben: Die Gefährlichkeit der Aufnahme von Produkten aus und mit Hanfblüten kann nicht ausgeschlossen werden. Es fehlen hierfür Studien zur Einnahme unter speziellen Umständen wie Alter, Schwangerschaft, Stillzeit und Wechselwirkung mit Medikamenten. Deshalb sollte der Verkauf vorsichtshalber verboten werden.
Die Ministerin für Gesundheit, Giulia Grillo rudert zurück und gibt bekannt, dass es sich hier nur um eine Empfehlung handle, die Entscheidung liege jedoch bei der Regierung. Da für ein derartiges Verbot kein Ernstfall vorliegt, was dies rechtfertigen würde, sei solches sehr unwahrscheinlich.
Zudem soll dieser wachsende Markt, mit eintausend Arbeitsplätzen und einem geschätzten Umsatz von 44 Millionen Euro nicht eingeschränkt werden. Vielmehr wird eine Reglementierung angestrebt, mit der Möglichkeit der Monopolisierung vonseiten des Staates. Das Gesundheitsministerium hat nun die Staatsanwaltschaft um eine Empfehlung gebeten, die auch andere interessierte Ministerien einschließen wird.