Noch zu Beginn des Jahres erhielt Tobias Pietsch den Sparkassen-Förderpreis für Existenzgründer. Jetzt drohen dem Gründer des Hanfladens „Hanfnah“ bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Einfuhr und gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis.
Tobias ist Inhaber von inzwischen drei Läden, in denen etwa 2.000 Hanfprodukte angeboten werden. Zeitweise waren bei Hanfnah auch CBD-Blüten erhältlich. Ähnlich wie im Fall von Hanf im Glück, Cannameleon, Cannamigo oder der Hanfbar durchsuchte im Januar ein Großaufgebot der Polizei zwei Hanfnah-Filialen. Dabei stellten die Behörden insgesamt vier Kilogramm CBD-Blüten und Extrakte mit Cannabidiol sicher.
Elf Monate später erhielt Pietsch nun eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Darin teilte man ihm mit, man habe das sichergestellte Material analysiert und THC-Werte von 0,1–0,13 % festgestellt. In einem Videostatement [1] erklärt der Hanfnah-Gründer, man habe insgesamt einen THC-Gehalt von gerundet 4,6g gemessen. Die Behörden werfen ihm vor, er habe es in Kauf genommen, dass die CBD-Blüten zu Rauschzwecken konsumiert werden. Indizien dafür seien laut Staatsanwalt, dass die Produkte in einzelnen Fällen zusammen mit Longpapers und Filtertips gekauft wurden.
Dass die Behörden im Falle des Handels mit Nutzhanfblüten hart durchgreifen wollen, bekommt Tobias Pietsch deutlich zu spüren. Immerhin wurde als Strafmaß ein Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren angesetzt.
Die Durchsuchung in den Geschäften von Tobias Pietsch ist längst kein Einzelfall. In letzter Zeit kam es in Hanfläden immer wieder zu Razzien durch die Polizei, wobei große Teile der Ware beschlagnahmt wurden. Im Fokus der Ermittlungen stehen Hanfprodukte wie Hanftees und Nutzhanfblüten, die trotz ihres geringen THC-Gehalts zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Betreiber der legalen Shops berichten aber auch, dass die Polizei Kaugummis oder Schokolade mit Hanf beschlagnahmt habe.
[1] facebook.comNoch zu Beginn des Jahres erhielt Tobias Pietsch den Sparkassen-Förderpreis für Existenzgründer. Jetzt drohen dem Gründer des Hanfladens „Hanfnah“ bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Einfuhr und gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis.
Tobias ist Inhaber von inzwischen drei Läden, in denen etwa 2.000 Hanfprodukte angeboten werden. Zeitweise waren bei Hanfnah auch CBD-Blüten erhältlich. Ähnlich wie im Fall von Hanf im Glück, Cannameleon, Cannamigo oder der Hanfbar durchsuchte im Januar ein Großaufgebot der Polizei zwei Hanfnah-Filialen. Dabei stellten die Behörden insgesamt vier Kilogramm CBD-Blüten und Extrakte mit Cannabidiol sicher.
Elf Monate später erhielt Pietsch nun eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Darin teilte man ihm mit, man habe das sichergestellte Material analysiert und THC-Werte von 0,1–0,13 % festgestellt. In einem Videostatement [1] erklärt der Hanfnah-Gründer, man habe insgesamt einen THC-Gehalt von gerundet 4,6g gemessen. Die Behörden werfen ihm vor, er habe es in Kauf genommen, dass die CBD-Blüten zu Rauschzwecken konsumiert werden. Indizien dafür seien laut Staatsanwalt, dass die Produkte in einzelnen Fällen zusammen mit Longpapers und Filtertips gekauft wurden.
Dass die Behörden im Falle des Handels mit Nutzhanfblüten hart durchgreifen wollen, bekommt Tobias Pietsch deutlich zu spüren. Immerhin wurde als Strafmaß ein Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren angesetzt.
Die Durchsuchung in den Geschäften von Tobias Pietsch ist längst kein Einzelfall. In letzter Zeit kam es in Hanfläden immer wieder zu Razzien durch die Polizei, wobei große Teile der Ware beschlagnahmt wurden. Im Fokus der Ermittlungen stehen Hanfprodukte wie Hanftees und Nutzhanfblüten, die trotz ihres geringen THC-Gehalts zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Betreiber der legalen Shops berichten aber auch, dass die Polizei Kaugummis oder Schokolade mit Hanf beschlagnahmt habe.
[1] facebook.comNoch zu Beginn des Jahres erhielt Tobias Pietsch den Sparkassen-Förderpreis für Existenzgründer. Jetzt drohen dem Gründer des Hanfladens „Hanfnah“ bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Einfuhr und gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis.
Tobias ist Inhaber von inzwischen drei Läden, in denen etwa 2.000 Hanfprodukte angeboten werden. Zeitweise waren bei Hanfnah auch CBD-Blüten erhältlich. Ähnlich wie im Fall von Hanf im Glück, Cannameleon, Cannamigo oder der Hanfbar durchsuchte im Januar ein Großaufgebot der Polizei zwei Hanfnah-Filialen. Dabei stellten die Behörden insgesamt vier Kilogramm CBD-Blüten und Extrakte mit Cannabidiol sicher.
Elf Monate später erhielt Pietsch nun eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Darin teilte man ihm mit, man habe das sichergestellte Material analysiert und THC-Werte von 0,1–0,13 % festgestellt. In einem Videostatement [1] erklärt der Hanfnah-Gründer, man habe insgesamt einen THC-Gehalt von gerundet 4,6g gemessen. Die Behörden werfen ihm vor, er habe es in Kauf genommen, dass die CBD-Blüten zu Rauschzwecken konsumiert werden. Indizien dafür seien laut Staatsanwalt, dass die Produkte in einzelnen Fällen zusammen mit Longpapers und Filtertips gekauft wurden.
Dass die Behörden im Falle des Handels mit Nutzhanfblüten hart durchgreifen wollen, bekommt Tobias Pietsch deutlich zu spüren. Immerhin wurde als Strafmaß ein Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren angesetzt.
Die Durchsuchung in den Geschäften von Tobias Pietsch ist längst kein Einzelfall. In letzter Zeit kam es in Hanfläden immer wieder zu Razzien durch die Polizei, wobei große Teile der Ware beschlagnahmt wurden. Im Fokus der Ermittlungen stehen Hanfprodukte wie Hanftees und Nutzhanfblüten, die trotz ihres geringen THC-Gehalts zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Betreiber der legalen Shops berichten aber auch, dass die Polizei Kaugummis oder Schokolade mit Hanf beschlagnahmt habe.
[1] facebook.comNoch zu Beginn des Jahres erhielt Tobias Pietsch den Sparkassen-Förderpreis für Existenzgründer. Jetzt drohen dem Gründer des Hanfladens „Hanfnah“ bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Einfuhr und gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis.
Tobias ist Inhaber von inzwischen drei Läden, in denen etwa 2.000 Hanfprodukte angeboten werden. Zeitweise waren bei Hanfnah auch CBD-Blüten erhältlich. Ähnlich wie im Fall von Hanf im Glück, Cannameleon, Cannamigo oder der Hanfbar durchsuchte im Januar ein Großaufgebot der Polizei zwei Hanfnah-Filialen. Dabei stellten die Behörden insgesamt vier Kilogramm CBD-Blüten und Extrakte mit Cannabidiol sicher.
Elf Monate später erhielt Pietsch nun eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Darin teilte man ihm mit, man habe das sichergestellte Material analysiert und THC-Werte von 0,1–0,13 % festgestellt. In einem Videostatement [1] erklärt der Hanfnah-Gründer, man habe insgesamt einen THC-Gehalt von gerundet 4,6g gemessen. Die Behörden werfen ihm vor, er habe es in Kauf genommen, dass die CBD-Blüten zu Rauschzwecken konsumiert werden. Indizien dafür seien laut Staatsanwalt, dass die Produkte in einzelnen Fällen zusammen mit Longpapers und Filtertips gekauft wurden.
Dass die Behörden im Falle des Handels mit Nutzhanfblüten hart durchgreifen wollen, bekommt Tobias Pietsch deutlich zu spüren. Immerhin wurde als Strafmaß ein Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren angesetzt.
Die Durchsuchung in den Geschäften von Tobias Pietsch ist längst kein Einzelfall. In letzter Zeit kam es in Hanfläden immer wieder zu Razzien durch die Polizei, wobei große Teile der Ware beschlagnahmt wurden. Im Fokus der Ermittlungen stehen Hanfprodukte wie Hanftees und Nutzhanfblüten, die trotz ihres geringen THC-Gehalts zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Betreiber der legalen Shops berichten aber auch, dass die Polizei Kaugummis oder Schokolade mit Hanf beschlagnahmt habe.
[1] facebook.com