Ein Mann möchte einfach ein bisschen Gras kaufen und was bekommt er? Natürlich Gras – Allerdings keines zum Rauchen. Die Woche vermeldete die Rostocker Polizei über Twitter einen interessanten Fall.
Anstatt von einem Tütchen mit Marihuana bekam ein 43-jähriger Mann von seinem Dealer ein Tütchen mit etwas Grünschnitt vom Gartenabfall. Als er das bemerkte, führte ihn sein Weg direkt auf die Polizeiwache, wo er sich darüber beschwerte, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die Polizeibeamten nahmen seine Anzeige für Betrug auf. Da er aber nichts Illegales erworben hatte, kann er auch für nichts bestraft werden, dachte er sich. Er kaufte die Katze im Sack. Da täuschte er sich aber. Er wurde direkt selbst für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Kann eine solche Anzeige für den Verstoß gegen das BtMG rechtmäßig sein?
Aber sicher, denn selbst der Versuch des Erwerbs von Betäubungsmitteln kann geahndet werden, erklärt die Polizei in einem Kommentar unter dem Tweet. In den weiteren Kommentaren findet man zum Teil heftige Reaktionen. Einerseits machen sich die Nutzer über den Beschädigten lustig, andererseits werden die aktuellen Gesetze kritisiert und belächelt. Mit einem regulierten Verkauf würde es gar nicht erst zu solchen, mit Zeit- und Zusatzkosten verbundenen Anzeigen kommen. Dem beschädigten Kiffer müsste jetzt eins klar sein. Das nächste Mal tauscht er den Stoff lieber direkt bei dem Verkäufer um, bevor er zur Polizei geht. Denn die Doppeldeutigkeit von Gras kann in manchen Fällen irreführend sein.