Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1994 entschieden, dass ein Marihuanaverbot nicht verfassungswidrig sei, solange eine Strafverfolgung bei geringen Mengen nicht stattfindet. Das gilt auch für den Görlitzer Park. Somit ist seit diesem Gerichtsurteil unsere Regierung noch verfassungswidriger und verlogener als zuvor. Auch heute wird von einer Strafverfolgung nicht abgesehen, man mogelte sich mit einer „Geringen Menge“ darum herum, Bürgern ihre Rechte zugestehen zu müssen.
CDU setzt auf Rambo Politik, weil die so gut funktioniert
Auch bei weniger als 0,1 Gramm und selbst bei Anhaftungsrückständen muss der „Freund und Helfer“ weiterhin eine Strafanzeige schreiben, der Staatsanwalt muss sich diese ansehen und kann sie dann nach eigenem Ermessen fallen lassen, wenn die geringe Menge nicht überschritten wird und kein „schweres Vergehen“ vorliegt. Schwere Vergehen wären, sich auf Schulhöfen erwischen zu lassen, das Jugendlichen zu geben oder andere Leute zum Konsum anzustiften.
Je nach Eigenermessen des Staatsanwaltes kommt es natürlich immer ganz auf die Situation an und häufig genug wird das Strafverfahren eingeleitet, wobei der Polizist nicht einmal hätte etwas beschlagnahmen dürfen und keine Anzeige zu schreiben gewesen wäre. Da viele dieser Anzeigen auch im Görlitzer Park eingestellt werden und die netten „Helfer“ etwas frustriert sind, sorgen sie nur zu oft mit ein paar Drogentests als Ersatzstrafe nach und schon ist „ein gutes Werk vollbracht“ und der Lappen futsch. Dann kann der Beamte wieder lachen und am Stammtisch prahlen, er habe der Gesellschaft einen Dienst erwiesen!
Keine Geringe Menge im Görlitzer Park ab 31.03.2015
Für Berlin gilt derzeit die geringe Mengenregelung von 10, in Einzelfällen bis 15 Gramm aber im Görlitzer Park ab dem 31.03.2015 nicht mehr. Bis zu dieser Menge konnte der Staatsanwalt von der Verfolgung bislang auch im Görlitzer Park absehen. Angeblich sollen laut Politiker- und Polizeiangaben nur Dealer verfolgt werden. Aber diese achten nicht nur im Görlitzer Park sehr darauf, nie mehr als 10 oder 15 Gramm dabei zu haben, um schnell wieder im Park chillen zu können.
Viele der Dealer haben keine Arbeitserlaubnis und handeln aus bitterer Not. Da man sie nicht vertreiben kann, wird nun die geringe Menge im Görlitzer Park genau, wie es bereits an Schulen oder Bahnhöfen ist, ausgehebelt. Zu erwarten ist, dass Polizisten gezielt Konsumenten verfolgen werden, um präventiv zu wirken: „Da seht, wie schlimm Cannabis ist, wenn ihr dafür sogar Probleme mit dem Gesetz gemacht bekommt!“ Möglich ist die Aufhebung der Geringen Menge aufgrund der neuen Verordnung § 31a BtMG, mit der Grünflächen und Parks, die als Dealplätze genutzt werden, solange von der Geringen Mengenregelung ausgenommen werden können, bis sich diese Situation geändert hat.
Das übliche Problem wird natürlich „Brennpunktverlagerung“ lauten und gewiss stehen im Görlitzer Park ein paar nette Leute, die einem schnell neue Lokation durchgeben. Im Übrigen ist das ganze Unterfangen maßgeblich auf die CDU und hier vor allem Innensenator Frank Henkel (CDU) der verfassungswidrigen Berliner Regierung zurückzuführen.
Smoke In gegen 18.00 Uhr im Görlitzer Park am ersten April
Ursprünglich geplant sollte die Geringe Menge am 01.04.2015 im Görlitzer Park einsetzen, zwischenzeitlich wurde es auf Mai vertagt und ganz spontan auf den 31.03.2015 gelegt. Aus Protest wollen viele Menschen am 01.04.2015 einen Smoke In ab 18 Uhr abhalten und grillen. Es ist hier mit einiger Action zu rechnen, wobei sich vermutlich wenige Dealer finden werden und man vielleicht vorher noch shoppen sollte.
Es ist gerade für Jugendliche präventiv sehr wichtig, dass Cannabis ganz schlimm ist und man aufgrund der schlimmen rechtlichen Wirkung vor dem Richter landet. Das ist so wichtig für die Jugenderziehung, dass man selbst Erwachsene noch wie blöd bevormundet! Um die Ermittlungserfolge zu begünstigen, werden am Görlitzer Park keine Warnschilder aufgestellt. Der Deutsche Hanfverband hat bereits angekündigt, einige der zu erwartenden Strafverfahren (aber eben nicht alle) finanziell bis in die letzte Instanz zu begleiten, mit der sich herausstellen wird, dass es eben zu verfassungswidrig ist, wenn man den Konsumenten selbst die theoretische Möglichkeit nimmt, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird.
Im Übrigen sind es nicht deutsche Politiker, sondern deutsche Verfassungsrichter, denen in der Drogenpolitik die bisherigen Fortschritte zu verdanken sind. Man sollte also auch in anderen Situationen nicht mit den Politikern reden, sondern gegen sie klagen, wenn man etwas erreichen möchte!
Ps.: Wir werden vom Smoke In am 01.04.2015 im Görlitzer Park berichten, vielleicht jedoch ein paar Tage später!