Die gestrige Anhörung von Anträgen für eine Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis sorgte für kontroverse Diskussionen.
Vergangenen Dienstag (27.06.18) kam es in Berlin zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses, in der verschiedene Anträge für eine Cannabis-Legalisierung, genauer gesagt die kontrollierte Abgabe diskutiert wurden. Unter Experten ist dieses Thema weiter heftig umstritten. Gegenüber den Warnungen vor Suchtgefahren insbesondere bei jungen Konsumenten argumentieren Befürworter mit der gescheiterten Prohibition und den enorm hohen Kosten der Strafverfolgung. Mediziner aus der Psychiatrie betonten die Risiken des Konsums und verweisen auf die bisher nicht vollständig erforschten möglichen Wirkungen von Cannabis.
Anträge der Parteien
Konkret ging es in der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit um Anträge der FDP, Die Linke und der Grünen. Die FDP macht sich für Modellprojekte stark. Mit dem Ziel, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren, fordern die Liberalen im Sinne eines verbesserten Gesundheits- sowie Jugendschutzes Modellprojekte für den freien Cannabiskonsum. Mit Berufung auf die gescheiterte Prohibitionspolitik fordert die FDP neue Wege der Suchtprävention und verlangt von der Bundesregierung die Schaffung der Grundlage für Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis.
Bisher gab es in Deutschland bereits zwei solcher Anträge: nämlich im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und von der Stadt Münster. Beide wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit der Begründung des Verstoßes gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes abgelehnt.
Die Linke konzentriert sich in ihrem Antrag auf eine strafrechtliche Forderung und plädiert dafür, bei volljährigen Konsumenten von einer Strafverfolgung abzusehen, sofern es sich um 15 g Cannabis oder gleiche Mengen anderer Cannabisprodukte handelt. Die Verbotspolitik gehe an der Lebensrealität vorbei, stellen die Linken fest und fordern weiter einen „progressiven Umgang mit Cannabiskonsum“ sowie bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum. Auch eine staatlich kontrollierte Abgabe wäre möglich.
Eine ähnliche Ansicht vertreten die Grünen. In ihrem Antrag heißt es, man wolle Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes lösen. Stattdessen macht man sich für einen staatlich kontrollierten Markt ohne den Verkauf an Minderjährige stark. Die Altersgrenze soll bei 18 Jahren liegen und Abgabestellen sollen einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen haben. Ferner sollen für Abgabestellen strenge Auflagen bezüglich Personal, Werbung und Verkauf gelten. Außerdem fordern die Grünen einen neuen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr. Hinzu käme eine Cannabissteuer.
Was sagt die Regierung?
Neben dem Verweis auf die Ablehnung der Modellprojekte der Stadt Münster und des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, warnen die Gegner der Legalisierung primär vor einer Verharmlosung von Cannabis. Wie bereits berichtet, stellte die Bundesärztekammer fest, dass es sich bei THC um einen „hochkomplexen und hochproblematischen“ Stoff handle. Besonders groß ist die Sorge vor den noch nicht vollständig geklärten Auswirkungen von Cannabis auf die Psyche. Es sei nicht geklärt, ob der Konsum auch Psychosen auslöse, stellt der Psychiatrieverband DGPPN fest. Die Bundespsychotherapeutenkammer deutete an, dass ein starker Konsum primär bei jungen Menschen zu psychischen Problemen führe.
Der Leiter einer Klinik für Drogenrehabilitation verwies anhand des Beispiels Alkohol auf die möglichen Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung. Trotz des legalen Status gäbe es dort auch keinen kontrollierten Markt oder eine sinnvolle Prävention. Für Jugendliche sei Alkohol so harmlos, weil er legal erhältlich sei. Dasselbe prognostizierte er für Cannabis. Eine komplette Legalisierung, die über die Beireitstellung von Cannabis als Medizin hinausgeht, lehnt die Bundesregierung immer noch ab. Zumindest häufen sich die Diskussionen über das brisante Thema.