Wir haben bereits in den letzten Jahren immer wieder einmal über die Polizeikontrollen rund um Hanfmessen berichtet. Gerade in Österreich war die Polizeipräsenz bei den diesjährigen Messen „Hanfexpo“ im April und der „Cultiva“ im Oktober sehr hoch. Im April wurden rund um die Hanfexpo 63 Führerscheine eingezogen, nachdem die Fahrzeuglenker kontrolliert wurden und eine Beeinträchtigung stattgefunden hatte. Auf der Cultiva wurden dieses Jahr sage und schreibe 184 „beeinträchtigte“ Lenker aufgehalten, 161 Führerscheine wurden abgenommen. Viele dieser Führerscheinbesitzer sagten aus, lediglich CBD Produkte wie CBD Blüten konsumiert zu haben, daher also noch voll fahrtauglich gewesen zu sein. Einer der Betroffenen legte Beschwerde ein und bekam nun vom Verwaltungsgericht recht.
„Ein Mann, der aus gesundheitlichen Gründen CBD – Cannabis, das nicht psychoaktiv wirkt – konsumierte, war bei einer Drogenkontrolle positiv. Er hatte Spuren von THC […] im Blut. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Lenkens eines Fahrzeugs in „durch Suchtgift beeinträchtigtem Zustand“ eröffnet. Er erhob Beschwerde – und gewann.“ – so der Standard (österreichische Zeitung).
Hintergrund des Falles
Der Betroffene war einer der Personen, die im Umfeld der Hanfexpo im April kontrolliert worden waren. Die Beamten hatten ihn angehalten, weil er, laut Polizeibericht, „langsam und in Schlangenlinien“ fuhr. Er wurde einem Amtsarzt vorgeführt, der mit ihm die klassischen Tests zur Feststellung der Fahrtauglichkeit durchführte. Nachdem er die Tests nicht bestanden hatte, wurde vom Amtsarzt eine Fahruntauglichkeit festgestellt, der Mann verlor seinen Führerschein.
Da er sich jedoch sicher war, nur CBD konsumiert zu haben, legte er gegen das eröffnete Verfahren wegen Fahrens unter Suchtmittelbeeinträchtigung Beschwerde ein. Der Angeklagte, selbst CBD Produzent, ließ durch einen Sachverständigen feststellen, dass er, wie er sagte, nur CBD konsumiert habe. Das Verwaltungsgericht Wien entschied zu seinen Gunsten. Was genau das konkret für die Debatte um Grenzwerte im Straßenverkehr bedeutet, bleibt offen.
Die Forderung nach Grenzwerten
In Österreich kam es bereits nach der letzten Cultiva Hanfmesse zu mehreren Führerscheinentzügen. Der Veranstalter der Cultiva hatte daher ein Experten-Panel auf dem Cultiva Kongress einberufen, das gemeinsam eine Resolution erarbeitete, wie man am effektivsten die Zahl der Drogenlenker reduzieren kann. Die Experten plädierten für vernünftige und sichere Grenzwerte im Straßenverkehr, wie sie auch bei Alkohol Standard sind. Das große Problem, so die Experten, ist und bleibe dieser fehlende Grenzwert im österreichischen Recht. Während in Deutschland und anderen Ländern der EU bereits ein Grenzwert von 1 ng oder höher festgelegt wurde (die, zugegeben, meist ebenso viel zu niedrig sind), gibt es in Österreich immer noch keinen Grenzwert. Die Grenze für erlaubte Moleküle THC im Blut sind also 0,00000000000….
Jedes einzelne Molekül THC, das man im Körper hat, ist laut Gesetz Ausschlussgrund zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Und das ist einfach lächerlich und absolut unhaltbar. Der CBD-Markt ist gerade voll am Boomen, überall schießen die Shops wie Pilze aus dem Boden. Legale CBD Produkte dürfen einen Wert von 0,3 % THC nicht überschreiten, aber es gibt kein gesetzliches Maximum an konsumierten Produkten. Es ist daher einfach nicht möglich, als Rechtsstaat zu sagen, dass jegliche Spur von THC jemanden ausschließt, ein Kraftfahrzeug zu lenken.
Die Reaktion der Politik
Nachdem das Expertenpanel die Resolution als Vorschlag ans Ministerium geschickt hatten, bekamen sie keine Antwort. Stattdessen wurde im damaligen Innenministerium ein neues Projekt vorgestellt, bei dem es darum ging, Polizisten die Befugnis zu erteilen, die vorher nur einem Amtsarzt mit entsprechender Ausbildung zustand. Eine Beeinträchtigung erkennen und eine Fahruntauglichkeit aussprechen. Der konkrete Vorschlag lautete, die Polizisten in einem 72-stündigen Seminar zu Spezialisten zu schulen, die durch aufmerksames Hinschauen erkennen konnten, ob jemand illegale Substanzen konsumiert hat, oder nicht. Im Falle einer erkannten Beeinträchtigung wäre, wie bei einem verweigerten Alkoholtest, das Strafmaß für 1,5 Promille angewandt worden. Der Plan war ein absolutes No-Go und wurde, zum Glück, mit der Schwarz-Blauen Regierung begraben.
In der derzeitigen Expertenregierung wollte man dieses brisante Thema lieber nicht aufgreifen. Seit Oktober und der erneut gestiegenen Zahl der eingesammelten Führerscheine, hat sich eine Debatte zu Cannabis im Führerscheinrecht entwickelt. Man kann nur hoffen, dass das Parlament bald einen entsprechenden Entschluss auf den Weg bringt, um effektive Grenzwerte einzuführen.
Zum Vergleich: In Colorado und Kanada ist Cannabis bereits legal, dort gibt es legale Grenzwerte, die dabei helfen festzustellen, ob jemand aktiv beeinträchtigt ist oder nicht.