Seit dem 1. April 2024 haben sich für Freunde des Cannabisgenusses einige Dinge zum Positiven gewandelt. Man wird nicht länger strafrechtlich verfolgt, wenn man sich an die durch das Cannabisgesetz in Kraft getretenen Regeln hält, dürfte dabei der wichtigste Punkt sein. Dazu zählt auch die Mitnahme von nicht mehr als 25 Gramm des hierzulande nicht länger verbotenen Krautes in der Öffentlichkeit.
Wie weit dieses Recht reicht, überrascht aber selbst alte Aktivsten und Konsumenten, wenn man die Nachricht erhält, dass sogar die Beförderung auf Inlandsflügen jetzt kein Problem mehr darstellt. Während laut Zoll die „Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten und strafbar“ ist, darf ein Erwachsener jetzt nach Aussage eines Sprechers der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die gesetzlich erlaubte Menge Marihuana auf einem Flug innerhalb Deutschland im Hand- oder Reisegepäck tatsächlich mit sich führen.
Keine Einwände betreffend der Mitnahme
Es gibt aus Sicherheitsgründen eine ganze Reihe von Gegenständen und Stoffen, die man nicht in ein Flugzeug mitnehmen darf. Jeder Passagier muss daher die Bestimmungen vor dem Erhalt seines Tickets meist über die Fluggesellschaft herausfinden und die bestehenden Beschränkungen akzeptieren. Bei Cannabis verhält es sich jetzt aber so, dass bei einer Menge bis zu den gesetzlich erlaubten 25 Gramm, keinerlei Einwände bezüglich der luftsicherheitstechnischen Gründe bestehen würden.
Das bestätigte die Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen auf Nachfrage von AeroTELEGRAPH, wo diese Nachricht eine Meldung wert war. Berufen wird sich dabei auf den Paragraf 5 des Luftsicherheitsgesetzes, der diese frohe Botschaft nun möglich macht. Will man künftig also auf Reisen innerhalb Deutschlands mit dem Flieger gehen, darf das Genussmittel mitgeführt werden. Eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen wäre nicht sanktionierbar, heißt es im Klartext, was selbst für die angestellte Crew im Flugzeug gelten würde.
Eine Entscheidung des Arbeitgebers
Was die Besatzung betrifft, hätte aber der Arbeitgeber die finale Entscheidung zu treffen. Auch wenn es laut der Rechtslage jetzt für Fluggäste in Ordnung ginge, seine dem Gesetz entsprechende Menge Cannabis auf dem Weg von einer deutschen Stadt in eine andere mitführen zu dürfen, so könnten Unternehmen eigene Regeln nach dem Arbeitsrecht entwickeln. „Luftfahrtunternehmen können (…) in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen“, erklärt der Sprecher der Bundespolizei.
So erfreulich diese neu erhaltene Freiheit für Reisende in Deutschland ist, so konsequent muss es von Cannabis konsumierenden Personen eingehalten werden, die Beschränkungen bezüglich Menge und Landesgrenzen nicht zu überschreiten. Es darf schließlich dabei nicht vergessen werden, dass eine Reise in andere Länder nicht erlaubt ist und zu großen Problemen führen kann, hat man das Genussmittel dennoch dabei. Weder die Ein-, Aus- noch Durchfuhr von Cannabis ist gestattet – zumindest erst einmal.
Nur Cannabispatienten besitzen aktuell also die Option, mit den passenden Formularen und der entsprechenden Vorarbeit eine Reise ins Ausland mit ihrer Medizin im Gepäck zu wagen. Dies ging mit der richtigen Hilfe aber auch schon vor dem 1. April 2024