Medizinisches Cannabis soll für Selbstzahler und Privatpatienten nach den gleichen Standards berechnet werden wie bei Kassenpatienten.
Anfang des Monats wurde bekannt, dass sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf neue Vergütungsregeln bei der Abgabe von medizinischem Cannabis geeinigt haben. Für die Abgabe und Zubereitung von medizinischem Cannabis in Form von Blüten, Extrakten oder Dronabinol gelten ab sofort neue Abrechnungspreise zwischen Apotheken und Krankenkassen. Die neuen Vergütungsregeln sind rückwirkend ab dem 1. März 2020 gültig.
In einer Pressemitteilung fordert der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) jetzt die Bundesminister Spahn und Altmaier dazu auf, Cannabispatienten, die Selbstzahler sind oder diese Leistung freiwillig von ihrer privaten Krankenkasse erhalten, den gesetzlich versicherten Cannabispatienten gleichzustellen. Dafür solle die Arzneimittelpreisverordnung durch die Verordnungsgeber, in diesem Fall das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, entsprechend angepasst werden.
„Dieser Schritt ist eine notwendige und logische Gleichbehandlung und entlastet vorwiegend selbst zahlende Cannabispatienten sowie die privaten Krankenversicherer, die diese Leistungen freiwillig erbringen. Das gehört zur Fairness in der Cannabismedizin“, so Dr. Armin Prasch, Vizepräsident des BvCW.
Nach Umfragen und Hochrechnungen des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e. V. wären damit geschätzte 20–25 % aller Cannabispatienten betroffen, die ihre Leistungen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen.
Hier geht es zum Schreiben an die Bundesregierung: start.cannabiswirtschaft.de/pdf