Nach dem EuGH-Urteil rückt ein geregelter CBD-Markt in Deutschland und Europa näher.
Nach monatelanger Ungewissheit fällte der Europäische Gerichtshof nun ein wichtiges Urteil. Nachdem die EU-Kommission zur vorläufigen Auffassung gelangt war, dass CBD ein Betäubungsmittel sei, befürchteten CBD-Unternehmen mit Blick auf eine Neueinstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Dezember bereits das Schlimmste. In einem Urteil, das Branchenexperten als wegweisend bezeichnen, setzt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) allen Spekulationen um den Status von Cannabidiol ein Ende.
Der EuGH teilte in einer Pressemitteilung mit, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. „In seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr einer nationalen Regelung wie der streitigen entgegensteht“, so die Richter.
Das Gericht folgt mit der Entscheidung der Ansicht der WHO, die mehrfach betonte, dass CBD im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen nicht als Droge eingestuft werden könne.
Verbände begrüßen Entscheidung
Die neu gegründete Initiative Pro CBD, ein Branchenverband, der sich für Transparenz und Regulierung bei der Abgabe von CBD-Produkten einsetzt, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, der die bestehenden Unsicherheiten, ob CBD-Produkte gesundheitsschädlich und damit illegal sind, beseitigt. Was nun zu folgen hat, ist eine darauf aufsetzende Regulierung und das Setzen von Standards, damit Verbraucher die größtmögliche Sicherheit erhalten“, so Finn Hänsel, Vorsitzender der Initiative Pro CBD.
„Als Cannabiswirtschaft begrüßen wir das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem unter anderem festgestellt wird, das Cannabidiol (CBD) kein Suchtstoff sei. Mit diesem Urteil des EuGH wird ein geregelter CBD-Markt in Deutschland und Europa greifbarer“, erklärt der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. Jürgen Neumeyer. Der Verein hatte kürzlich Kriterien für einen geregelten CBD-Markt vorgeschlagen.
Mit dieser Einschätzung, dass CBD kein Betäubungsmittel ist und keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, wurde nun auch für Deutschland Rechtssicherheit geschaffen.
Dieses Urteil wird deutschen Gerichten und Behörden, die bislang regional unterschiedlich mit der Bewertung von CBD-Produkten umgegangen sind, Klarheit bringen. Die Bundesregierung sei nun ebenfalls aufgefordert, sich bei der Anfang Dezember anstehenden Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene in diesem Sinne einzusetzen und den Vorschlägen der WHO zu folgen, so Neumeyer.