Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes und der Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission rudert auch die EU-Kommission zurück und verwirft die Auffassung, Cannabidiol als Betäubungsmittel einzustufen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil feststellte, dass Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel gelten sollte und aktuell die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen für die Entfernung von Cannabis aus Anlage 4 der Internationalen Suchtstoffkommission stimmte, hat nun auch die UN-Kommission ihre Ansicht geändert. Das überstaatliche Organ der Europäischen Union kehrt von der Ansicht ab, CBD als Betäubungsmittel einzustufen.
Wichtige Entscheidung für laufende Novel Food-Anträge
In einem laufenden Novel Food-Verfahren erklärte die Kommission nach Prüfung ihrer vorläufigen Auffassung, „dass sie nunmehr zu dem Schluss gelangt ist, dass Cannabidiol nicht als Suchtstoff im Sinne des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 zu betrachten ist, da es keine psychotrope Wirkung hat. Infolgedessen kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden, sofern auch die anderen Bedingungen von Artikel 2 der VO 178/2002 erfüllt sind.“
Das könnte auch bedeuten, dass CBD-Unternehmen bei der Bearbeitung der vorliegenden Novel Food-Anträge für Nahrungs- und Ergänzungsmittel mit CBD bessere Chancen auf eine Zulassung haben.
„Nach dem klaren Urteil des EuGH vom 19.11.2020 zur Einstufung von CBD-Produkten sind diese Entscheidungen ein weiterer wichtiger Schritt zu einer differenzierten und sachgerechten Betrachtung von medizinischem und nicht-medizinischem Cannabis. Insbesondere die Entscheidung der EU-Kommission, ihre bisherige Sichtweise im Lichte des EuGH-Urteils zu ändern, wird positive Impulse für den gesamten CBD-Markt haben“ , so Finn Hänsel, Vorsitzender der Initiative Pro CBD.
2021 ein vielversprechendes Jahr für die Branche?
Die beiden wegweisenden Entscheidungen des EuGH vor zwei Wochen und der EU-Kommission könnten den Handel mit CBD-Produkten durchaus positiv beeinflussen. „Die Novel-Food-Verordnung bremst nach wie vor viele Unternehmen aus“, sagt Hänsel. „Aber die Perspektive hat sich nun eindeutig verbessert. Wenn der erste Antrag positiv beschieden ist, dürfte es bei den anderen sehr schnell gehen.“
2020 war auch für CBD-Unternehmen und Einzelhändler eine Achterbahnfahrt. Durch das Urteil des EuGh sowie der Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission und der Europäischen Kommission endet das Jahr dennoch mit einem vielversprechenden Ausblick auf 2021.
Quellen und weiterführende Links
Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen