Am 28. September 2016 wurde erstmals einem Patienten mit Multipler Sklerose die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für den medizinischen Bedarf erteilt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befristete die Erlaubnis zum 30. Juni 2017, sofern bis dato die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernommen werden. Ansonsten würde der Antrag verlängert werden.
Der 57-Jährige hatte sich doch tatsächlich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium behaupten können und darf nun ganz offiziell Marihuanapflanzen anbauen. Selbstverständlich nur unter gewissen Auflagen. Das Cannabis sei nur zur Eigennutzung vorgesehen und auch nur in einer vorgegebenen Menge anzupflanzen. Wir freuen uns für den Patienten, dem es künftig viel kostengünstiger möglich gemacht wurde, seine Krankheitssymptome zu lindern.
Allerdings ist die Bundesregierung und der Bundestag jetzt auch gefordert und es soll auch ein Gesetz geben, welches Anfang 2017 in Kraft treten soll. Die Kosten für die Behandlung mit Cannabisblüten sollen unter ganz bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen erstattet werden, sodass Patienten künftig nicht selbst anbauen müssten.
Das komplette Urteil können Sie hier nachlesen: Eigenanbau Genehmigung
Wir wünschen diesem Patienten viel Erfolg und gute Genesung!