Seit dem 1. Juli 2021 können sich Cannabisanbauvereinigungen bei den entsprechenden offiziellen Behörden um Anträge auf die Erlaubnis der Cannabisproduktion für ihre Mitglieder bewerben. Da jedoch in verschiedenen Bundesländern nicht schnell genug die jeweiligen Zuständigkeiten bestimmt wurden, verzögert sich der geplante Ablauf ein wenig, was verständlicherweise für Kritik sorgt.
Auch ist es weiterhin mit sehr vielen Auflagen und Verantwortlichkeiten verbunden, möchten die gern als Cannabis Social Clubs (CSC) bezeichneten Vereine monatlich bis zu 500 Personen mit selbst hergestelltem Gras versorgen. Jetzt hat aber immerhin der erste CSC Deutschlands in Niedersachsen von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) und dem Landwirtschaftskammerpräsidenten Gerhard Schwetje die benötigte Genehmigung überreicht bekommen. Staudte bezeichnete dieses Ereignis als historischen Schritt für den Verbraucherschutz und kontrollierten Cannabisanbau in Deutschland.
Cannabis aus Ganderkesee
Die circa 30.00 Einwohner zählende Gemeine Ganderkesee in Niedersachsen schreibt Geschichte. Hier hat es der dort ansässige CSC geschafft, einen Erlaubnisbescheid für den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf der Mitglieder zu erhalten. Auch wenn damit erst eine kleine Hürde genommen wurde, kann diese historische Entwicklung als bedeutender Schritt in Richtung Legalisierung von Cannabis in Deutschland wahrgenommen werden, da so der sichere und regulierte Zugang zu Marihuana gewährleistet werden kann.
Miriam Staude sieht das so, da ihrer Meinung nach mit dem Anbau durch Vereinigungen die Risiken vermieden werden können, die von illegal verkauftem Cannabis ausgehen. Der CSC Ganderkesee darf daher jetzt Marihuana anbauen und monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis pro Person abgeben. Die Mitgliederzahl ist dabei wie überall in Deutschland auf 50 erwachsene Personen begrenzt. Dieser Ansatz soll den Verbraucherschutz verbessern und für Transparenz beim Cannabisanbau sorgen. Ebenfalls wird dieser Schritt auch als eine Strategie zur Bekämpfung des Schwarzmarktes für Cannabis angesehen, der in Deutschland als ein großes Problem wahrgenommen wird.
Wie steht es andernorts?
Während in Niedersachsen der Fortschritt bezüglich der Cannabispolitik im Land Einzug hält, verhält es sich leider nicht überall derart positiv. Auch wenn seit der Benennung der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am 04.07.2024 eigentlich bundesweit alle zuständigen Behörden feststehen, hapert es noch an vielen Ecken und Enden. Das zuständige Gesundheitsressort aus Bremen teilt beispielsweise mit, dass noch kein vollständiger Antrag abgegeben worden sei. Nach dem Eingang eines vollständigen Antrags könne das Ressort wohl drei Monate benötigen, um ihn entsprechend zu bearbeiten. Auch gibt es Hinweise darauf, dass sich dort bislang nur weniger als eine Handvoll Vereinigungen um eine Anbaulizenz bewerben wollen.
Im gesamten Freistaat Bayern hätte es laut Medienberichte am 01.07. nur sieben eingereichte Anträge gegeben. Dabei betont die Staatsregierung ein restriktives Vorgehen bei der Genehmigung und Überwachung von Anbauvereinigungen. Auch da erst die Überprüfung der Schulung des benannten Präventionsbeauftragten im September beginnen, könnten überhaupt noch keine erforderlichen vollständigen Nachweise für die Beantragung eingereicht werden können. Und selbst in Berlin, wo die Landesregierung wollte, dass die Gesundheitsämter der Bezirke für die Lizenzen der Cannabisvereinigungen verantwortlich sein sollen, gab es von diesen Stellen eine Absage. Man habe nicht das nötige Personal und außerdem „keinerlei Fachkompetenzen“, teilten die Bezirke in einem Brief mit.
Selbst zwei Wochen nach dem geplanten Termin, herrscht daher in der Hauptstadt noch Unklarheit darüber, an wen sich Anbauvereine tatsächlich zu wenden haben. Während die praktische Liste aller Bundesländer und zuständigen Ämter auf anbauverband.de bezüglich der Adressen für Anträge ansonsten gut gefüllt ist, hat man dort über Berlin noch nichts Konkretes zu melden.