Das Cannabis als Medizin Gesetz in Deutschland gilt als eines der fortschrittlichsten weltweit. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht doch einige Schwachstellen hat. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen gegenüber der Kostenübernahme steht immer wieder in der Kritik, widerspricht er schließlich der Therapiehoheit des behandelnden Arztes, der doch eher die geeignete Instanz ist, um über die Notwendigkeit einer Cannabistherapie zu entscheiden.
Dass der Gesetzestext keine Angaben dazu enthält, bei welchen Erkrankungen Cannabis verordnet werden kann, bedeutet einerseits eine große Freiheit für den Arzt, hier komplett unabhängig entscheiden zu können. Auf der anderen Seite jedoch kann dies auch für Verunsicherung bei Medizinern und Entscheidern bei den Krankenversicherungen sorgen und so manch einer Cannabistherapie im Wege stehen. Um die Diagnose ADHS zum Beispiel wird bis heute immer wieder vor Gericht gestritten, ob sie eine Cannabismedikation bedingen kann, die von der Krankenkasse übernommen werden soll.
Schlechte wissenschaftliche Datenlage über Medizinalhanf bei ADHS
Wie das Medizin- und Pharmazie-Magazin Apotheke Adhoc berichtet, beabsichtigt das Münchner Medizinalcannabis-Unternehmen Drapalin Pharmaceuticals GmbH mit einer nicht interventionellen Studie die ADHS-Behandlung mit Cannabis die Datenlage im Falle der Aufmerksamkeitsdefizin-/Hyperaktivitätsstörung zu verbessern. Bislang sammeln sich zwar veröffentlichte Patientenerfahrungsberichte, die Indiz für etliche Behandlungserfolge sind, doch noch immer mangelt es an fundierten Daten über die Wirksamkeit von Cannabis bei ADHS.
Ärzte können an der DRAPALIN Studie teilnehmen DRAPALIN fragt aktuell also die Teilnahme von interessierten Ärzten an einer Anwendungsbeobachtung (AWB) zu medizinischem Cannabis bei ADHS bei Erwachsenen an.
Die Geschäftsführerin und Mitbegründerin der Drapalin Pharmaceuticals GmbH, Lana Korneva, hatte via Apotheke Adhoc Mediziner dazu eingeladen, sich an der Studie zu beteiligen, die mithilfe eines erfahrenen Auftragsforschungsinstituts durchgeführt werden soll. Die AWB wird entsprechend der Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) durchgeführt. Die Resultate werden im Anschluss zusammengefasst und den Arzneimittelüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Studie soll ein Beitrag zum Kenntnisstand über die Wirksamkeit von Cannabis bei ADHS geleistet und Medizinern ein stärkerer Einfluss in die Entscheidung über eine Cannabistherapie in die Hände gegeben werden.
Für mehr Informationen über die AWB kannDRAPALIN mit einer Mail an awb(@)drapalin.de kontaktiert werden.