Via Pressemitteilung hat der Deutsche Hanfverband DHV heute (05.09.2019) mitgeteilt, dass die Justizoffensive, die die Cannabisprohibition zum Thema des Bundesverfassungsgerichts machen soll, nun beginnen wird. Seitdem die Kampagne, die Richter und Anwälte gegen das Cannabisverbot vereinen soll, zum ersten Mal angekündigt wurde, sind jetzt einige Monate vergangen. Diese waren notwendig, um die sehr groß angelegte Aktion vorzubereiten, die der Kriminalisierung von Nutzern der Hanfpflanze ein Ende bereiten könnte.
Cannabispetition und Haucap-Studie setzen die Regierung unter Druck
In den vergangenen Jahren hat der Deutsche Hanfverband DHV jedes Jahr Kampagnen und Aktionen gestartet, die die Bundesregierung unter Druck setzen soll, die überholte Cannabispolitik Deutschlands zu reformieren. Drei dieser Projekte kann man hier besonders herausstellen. 2017 gelang es dem DHV mit über 80.000 Stimmen die stärkste Petition des Jahres beim Petitionsausschuss des Bundestages einzureichen. Auf die Beratung und die Debatte über die Cannabispetition durch das Parlament warten wir nun schon seit zwei Jahren. Als Zweites muss man die Haucap-Studie erwähnen. Manche mögen die Studie, welche die Kosten der nicht wirksamen Cannabis-Prohibition eindrücklich darstellte, für einen weniger großen Wurf halten als die Petition. Doch eine Petition kann einfach abgelehnt werden, die Zahlen der Studie stehen indessen als Argument im Raum und sind nicht wegzuleugnen. Die Studie kann inzwischen auch argumentativ für die nächste große Kampagne eingesetzt werden, denn sie verdeutlicht einmal mehr, dass die Drogenpolitik der Bundesregierung gescheitert ist.
Die Justizkampagne bringt das Cannabisverbot vor das Verfassungsgericht
Und nun startet die Justiz-Offensive. Dafür wurde eine Mustervorlage von mehr als 100 Seiten ausgearbeitet, die dazu führen soll, dass das Cannabisverbot wieder auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden soll. Die Vorlage ist ein Musterkontrollantrag nach Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz, welches die Prüfung der Prohibition durch das Verfassungsgericht fordert. Das Muster können etwa Richter nutzen, um den Normenkontrollantrag zu stellen. Aber nicht nur Richter können das Schreiben nutzen. Wer aktuell wegen eines Cannabisdelikts vor Gericht steht, kann sich mit der Vorlage durch die Instanzen klagen. Dazu muss man die Vorlage seinem persönlichen Fall anpassen. Man kann den kompletten Antrag vor Gericht vortragen oder von seinem Anwalt vorlesen lassen. Und man kann damit Verfassungsbeschwerde gemäß Grundgesetz Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a einlegen.
Der aktuelle Kenntnisstand rechtfertigt kein Verbot von Cannabis
Vor 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot zum letzten Mal beurteilt. Zwar wurde die Prohibition bestätigt, jedoch sollte die Cannabispolitik den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Erkenntnisse gibt es mittlerweile reichlich, und die sprechen für die Legalisierung. Einerseits hat die Deutsche Regierung durch das Cannabis als Medizin Gesetz akzeptiert, dass Cannabis nicht die gefährliche Droge ist, als die sie früher dargestellt wurde, und dass Cannabis Menschen helfen kann. Zweitens haben seit dem Urteil von 1994 einige Länder Cannabis legalisiert und machen gute Erfahrungen damit, oder zumindest solche, die dem Nutzen eines Verbots widersprechen. Und drittens haben die obersten Gerichte von Nationen wie Mexiko und Südafrika die Cannabis-Prohibition als verfassungswidrig erklärt und sie aufgehoben.
Richter, Anwälte und Angeklagte können gegen die Cannabis-Prohibition vorgehen
Nun gilt es, so viele Juristen wie möglich auf die Justizkampagne aufmerksam zu machen und sie ins Boot zu holen. Und natürlich hoffen wir auch, dass all diejenigen, die sich derzeit wegen Cannabiskonsum im Konflikt mit dem Gesetz befinden, die Motivation und das Durchhaltevermögen haben, mit dem Musterkontrollantrag vor Gericht und wenn nötig auch die folgenden Instanzen zu gehen. Unter dem folgenden Link sind sowohl detaillierte Informationen zur Kampagne als auch die Vorlagen für Richter, Anwälte und Angeklagte zu finden: