Schokolade macht glücklich. Das Shortbread und „Schoggi-Speckli“ der Confiserie Speck haben nun auch eine beruhigende Wirkung. Die Traditionsbäckerei aus Zug verfeinert ihre Klassiker seit Oktober nämlich mit einer neuen Zutat: CBD.
Von der Idee zum Hanfgebäck
Die Idee für die innovativen Produkte entstand in einem Meeting. Schon immer habe der Familienbetrieb Speck auf Innovationen gesetzt und damit positive Erfahrungen gemacht. „Wir sind aber selbst überzeugt vom Rohstoff. Er ist aus unserer Sicht wie ein Gewürz“, bemerkt Chef Confiseur und Mitinhaber Peter Speck. Wie er selbst sagt, habe er bei der Produktentwicklung das erste Mal Hanf probiert. Während die Einführung eines neuen Produkts normalerweise bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann, wurde das Hanfgebäck inklusive Verpackung und Beschriftung in nur zwei Monaten realisiert. „Wir ermöglichen legalen Genuss mit Hanfgebäcken“, so der Confiseur.
Hanfspeckli und Shortbread mit Hanf
Das Speckli gilt als Hausspezialität der Zuger Bäckerei und wurde 1934 entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Mandelgebäck, das noch heute nach dem Familienrezept hergestellt wird. Seit 2016 ist die süße Spezialität auch als Schokovariante erhältlich. Im Oktober dieses Jahres erweiterte Peter Speck das „Schoggi-Speckli“ schließlich um eine weitere Zutat: CBD-Hanfblüten. Das Hanfspeckli enthält nun 13 mg CBD. Laut Speck orientierte man sich bei der Dosierung an einer mittleren Dosis für eine etwa 50 kg schwere Person. In der Testphase habe seine Frau ein Schoggi-Speckli auf nüchternen Magen gegessen und sei anschließen sehr entspannt gewesen, so Speck weiter. Andere ProbandInnen hätten hingegen keinerlei Wirkung verspürt. Jeder reagiere eben anders auf Hanf und man wolle mit den Produkten auch eine anregende Wirkung bieten.
Ein weiteres Produkt aus der Reihe Hanfgebäck ist das Shortbread mit Hanf. Pro 100g enthält es 38 mg CBD. Beide Produkte sind ohne Altersbeschränkung erhältlich. Dennoch rät Peter Speck beim Verzehr durch Kinder zur Zurückhaltung.
Da Cannabidiol (CBD) keine psychoaktive Wirkung hat und daher keinen Rauschzustand erzeugt, können die Produkte in der Schweiz wie übliche Lebensmittel deklariert werden. Die Hanfblüten bezieht die Bäckerei von Swisscannabis.