Erst vor wenigen Tagen wurden die Inhalte eines Konzeptpapiers bekannt, die die Vorstellungen der FDP bezüglich der Cannabislegalisierung in Deutschland enthielten. Die Freien Demokraten sprachen sich dafür aus, dass in Zukunft der Besitz von bis zu 30 Gramm erlaubt gehöre und es nicht unbedingt Obergrenzen den THC-Gehalt betreffend geben sollte.
Nun hat das RedaktionsNetzwerk Deutschland exklusiv einen Überblick über die geplanten Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhalten und die dort enthaltenen Informationen in einem Beitrag veröffentlicht. Der zuvor unter Druck stehende Minister plant demnach eine etwas andere Herangehensweise als die FDP, doch über die genauen Kriterien würde zwischen den verschiedenen Ministerien noch abgestimmt.
Ab 18 Jahren – doch wenig THC bis 21 Jahre
Künftig soll der Besitz und Erwerb von Cannabis ab 18 Jahren erlaubt sein, wie das RND auf der eigenen Internetpräsenz berichtet. Doch wenn in lizenzierten Fachgeschäften an Menschen zwischen 18 und 21 Jahre Cannabis legal verkauft werden wird, so dürfe laut den Eckpunkten von Karl Lauterbach der THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschritten werden. So sollen „Cannabisbedingte Gehirnschäden“ verhindert werden können. Ist man älter als 21, dann darf laut Überlegungen des Gesundheitsministers der Wirkstoffgehalt höher liegen, jedoch auch nicht 15 Prozent überschreiten.
Unabhängig von der Stärke des legalen Rauschmittels, das dann rechtlich nicht mehr grundsätzlich als Betäubungsmittel eingestuft werden sein soll, sollen volljährige Personen bis zu 20 Gramm erwerben und bei sich tragen dürfen. Gekauft werden könnte Cannabis nach der Freigabe dann nicht nur in „Coffeeshops“, die sich nicht in der Nähe von Schulen befinden sollen, sondern auch in Apotheken, wie aus dem Eckpunktepapier hervorgeht. Bewusst sei zudem, dass der immer stärker an Bedeutung gewinnende Online-Handel seinen Teil dazu beitragen könnte, den Schwarzmarkthandel in gewünschtem Maße zu verdrängen. Überprüft würde derzeit dazu auch, ob es Konsummöglichkeiten in den Fachgeschäften geben könnte.
Nur zwei Cannabispflanzen
Auch der Eigenanbau wird in den Überlegungen von Karl Lauterbach erwähnt. Hier ist der Gesundheitsminister aber erneut weniger offenherzig als die Freien Demokraten. Während die FDP noch fünf Cannabispflanzen erlauben wollte, so werden in den Eckpunkten zur Cannabislegalisierung des Gesundheitsministers nur zwei Pflanzen erwähnt. Unklar bleibt dabei auch, ob sich die Limitierung auf einen Haushalt oder auf eine Person bezieht. Verboten wird es dazu auch sein, Werbung für Cannabis in jeglicher Form zu schalten. Weder in der üblichen, noch in digitaler Weise.
„Genusscannabis wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne werbendes Design verkauft“, heißt es. „Werbende Kaufanregungen“ sollen verboten sein, was als generelles Werbeverbot verstanden werden kann. Wird Cannabis verkauft, gilt neben der Umsatzsteuer zukünftig auch eine Cannabissteuer, wobei man die Höhe des Satzes in Verbindung mit dem Wirkstoffgehalt bringen möchte. Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheine sachgerecht, so die Überlegung. Dennoch wolle man die Kosten nicht zu hoch ansetzen, damit der Einkauf auf dem Schwarzmarkt seinen Reiz verliert.
Minderjährige und Cannabis
Sollten nach der Freigabe von Cannabis als Genussmittel in Deutschland unter Umständen Jugendliche unter 18 Jahren mit den berauschenden Stoffen erwischt werden, so soll auch für diese weiterhin die Straffreiheit gelten. Jugendämter sollen dann aber die Option erhalten, die Heranwachsenden zu einer Teilnahme an Präventionskursen verpflichten zu können. Selbstverständlich würde das Genussmittel dann auch beschlagnahmt. Wichtig zu erwähnen ist es noch, dass die Produktion für den Genusskonsum nach Einschätzungen ausschließlich in Deutschland stattfinden müsse. Ein Import könne aus Gründen des EU-Rechts und des Völkerrechts nicht infrage kommen, so die Informationen auf rnd.de. Daher müsste die nationale Nachfrage komplett durch den Anbau hierzulande gedeckt werden.
Bestätigt wurde der RND-Bericht auf Nachfrage vom Bundesgesundheitsministerium nicht, doch man verwies auf die noch laufenden Abstimmungen der Bundesregierung. Die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt würden an der Umsetzung des Koalitionsvertrages zusammenarbeiten.