Mit einem Selektivvertrag soll die Verordnung von medizinischem Cannabis erleichtert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin will einen dementsprechenden Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg aushandeln.
Vier Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Cannabis-Gesetzes sei es nun an der Zeit, die Regelungen weiterzuentwickeln, erklärte Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) bei der diesjährigen Jahresauftakt-Pressekonferenz der Gesellschaft. Der Schmerzmediziner verweist darauf, dass derzeit etwa ein Drittel aller Anträge von den Krankenkassen abgelehnt würde.
Bürokratie erschwert Verordnung
Neben hohen bürokratischen Hürden scheitere eine Verordnung zum Einen daran, dass in manchen Fällen die allgemein anerkannte Standardtherapie nicht als ausgeschöpft angesehen werde, heißt es in dem Bericht der Ärztezeitung. Indikationen wie etwa Nichttumorschmerzen bei jungen Menschen würden oft angezweifelt. Außerdem sorge im Falle einer Verordnung die verpflichtende Teilnahme an der Begleitstudie für zusätzlichen Aufwand. Auch die Formulierungen im entsprechenden Gesetzestext, welche Erkrankungen als schwerwiegend gelte und ob eine Therapie mit Cannabis Besserung verspreche, sei dehnbar und interpretationsfähig.
Die DGS ging daher Ende 2020 auf Bundestagsabgeordneten, Krankenkassen sowie Experten für Suchterkrankungen zu und identifizierte den dringend erforderlichen Handlungsbedarf in Bezug auf das Antragsverfahren und das Entlassmanagement von Schmerzpatienten aus Krankenhäusern. Man sei sich einig, dass das komplizierte Verfahren mitverantwortlich sei für die Unterversorgung zahlreicher Patienten, so Horlemann.
Modell könnte auf ganz Deutschland ausgeweitet werden
Jetzt will die Gesellschaft für Schmerzmedizin in einem Selektivvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg die bürokratischen Hürden bei der Verordnung von Cannabis überwinden.
Der Selektivvertrag soll als Modell dienen. Horleman erklärte, man könne das Modell schließlich auf ganz Deutschland ausweiten und verwies dabei auf weitere gesetzliche Krankenkassen, sich zu beteiligen. Ziel der Initiative sei es, Patienten mit schwer oder unkontrollierbaren Symptomen eine Cannabistherapie zeitnah und unbehindert zu ermöglichen.