Du willst diesen Beitrag hören statt lesen?
Klicke dazu auf den unteren Button, um den Inhalt von Soundcloud zu laden.
Man weiß nicht, ob man sich freuen oder doch lieber neidisch werden soll. In den vergangenen Tagen meldeten mehrere Cannabis Social Clubs, dass sie dabei sind, die erste Ernte des eigenen lizenzierten Anbaus einzufahren.
Seit etwas mehr als sechs Monaten ist das CanG in Kraft und seit dem 1. Juli dürfen Anbauvereinigungen Anträge stellen, um eine Lizenz für die Zucht, Ernte und Abgabe von Cannabis zu erhalten. In einem Beitrag der Tagesschau wird versucht, eine vorläufige Bilanz über die Veränderungen zu ziehen, die die Reform bewirkt hat.
Weniger als zehn Prozent der CSC Anträge genehmigt
Wie zu erwarten war, hat das sehr ausführliche, geradezu über-bürokratisierte, Gesetz einige hohe Hürden gesetzt, die viele Konsumenten und insbesondere auch einige der Cannabis-Clubs nur schwer oder gar nicht überwinden können. Entsprechend den Informationen der Tagesschau sind in Deutschland seit dem 1. Juli 366 Lizenzanträge durch Cannabis Clubs gestellt worden, gerade einmal 34 davon wurden bewilligt, das sind weniger als zehn Prozent. Sieben der Lizenzanträge wurden abgelehnt, alle anderen sind noch in der Schwebe.
Der unterschiedliche Umgang mit dem neuen Gesetz in den einzelnen Bundesländern folgt zum großen Teil dem typischen Nord-Süd-Gefälle, wonach im Süden eher eine konservativere Haltung gepflegt und eine dementsprechend schlechtere Motivation für die Zusammenarbeit zwischen CSCs und Behörden an den Tag gelegt wird.
Aber auch in den anderen Bundesländern läuft bisher nicht alles rund. Die vielleicht zu restriktive Herangehensweise versucht der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Herbert Reul tatsächlich damit zu begründen, dass das CanG, auf das Millionen Menschen sehr lange warten mussten, in einem „Hopplahopp-Verfahren“ auf den Weg gebracht worden sei, und nun niemand wisse, was zu tun ist.
Nicht nur der Süden handhabt das CanG restriktiv
Doch neben den üblichen Bayern und Baden-Württemberg, die die neuen Regelungen mit gewohnter Strenge und maximal möglicher Ablehnung handhaben, gibt es auch einige Überraschungen.
Gerade in Berlin kommt das Antragsverfahren für die Anbauvereinigungen überhaupt nicht richtig in Gang. Zunächst einmal scheint sich keine Behörde für die Erteilung von Anbaulizenzen zuständig zu fühlen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales teilt die Verantwortung den einzelnen Bezirken zu, diese jedoch verweisen zurück an das Landesamt.
Bayern kriminalisiert Cannabis noch immer
Doch nicht nur die Anbauclubs in Deutschland können noch nicht von den neuen Freiheiten der Cannabis-Entkriminalisierung profitieren, auch einzelne Konsumenten werden nach wie vor drangsaliert. Die Unverhältnismäßigkeit, mit der am Münchner Oktoberfest ein prominenter Kokainkonsument unbehelligt von Beamten gehen gelassen wurde, während ein Cannabiskonsument neben einer Strafe noch die widerrechtliche Beschlagnahmung seines Cannabis über sich ergehen lassen musste, machen und eines ganz gewiss:
Der Kampf für die Legalisierung ist noch lange nicht vorbei, und schon gar nicht gewonnen.