Am 28. Januar des laufenden Jahres hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren gegen die Deutsche Cannabis AG aufgrund von vermeintlicher Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Peter-Alexander Bochhardt, ist bereits für die Abwicklung bestellt und die Dinge sollten nun ihren Lauf nehmen.
Das Unternehmen sieht sich selbst nicht insolvent und möchte Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts einlegen, der auf den Fremdantrag einer Gläubigerin hin erlassen wurde. Die Antragstellerin hatte eine Forderung von 45.000 Euro gegen die Gesellschaft geltend gemacht.
Wer ist die Deutsche Cannabis AG?
Im Jahr 2000 wurde das Münchner Unternehmen, die Deutsche Cannabis AG, gegründet. Mit dem ursprünglichen Namen der Firma, F.A.M.E Film & Musik Entertainment AG ging man damals sogar in Frankfurt an die Börse, wo die Aktien der Gesellschaft bis heute notiert sind. Nach einer wenig erfolgreichen Entwicklung des Marktes und des Geschäfts betätigte sich das Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Doch auch diese Bemühungen schlugen jedoch fehl und so musste bereits in der Vergangenheit einmal ein Insolvenzantrag gestellt werden, der allerdings im letzten Moment wieder zurückgezogen werden konnte.
2014 ging aus der F.A.M.E AG dann die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Cannabis AG hervor. Seit 2015 ist die Firma nun geschäftlich in Sachen Cannabis aktiv. Allerdings betreibt die Gesellschaft kein operatives Geschäft und hat auch keine Angestellten und hatte im Jahr 2015 auch keinen eigenen Umsatz zu verzeichnen. Sinn und Zweck des Unternehmens ist seit der Umbenennung die lukrative Beteiligung an Unternehmen der internationalen legalen Cannabisindustrie.
Kein Erfolg bei Neuausrichtung im internationalen Cannabusiness
Als erste Private Equity Gesellschaft hat die Deutsche Cannabis AG sich zum Ziel gesetzt, in Cannabis Start-ups in den USA zu investieren. Leider brachten die Neuausrichtung und die Änderung des Namens nicht das gewünschte Ergebnis. Im Februar 2015 bemühte man sich um eine zwingend notwendige Kapitalerhöhung, die allerdings scheiterte, da die erforderliche Mindestsumme nicht fristgerecht eingebracht werden konnte. Es fehlte an liquiden Investoren für das Unterfangen, bis schließlich ein Mitglied des Aufsichtsrats als Anleger einsprang.
Kurz darauf gab es eine Erfolgsmeldung, als die Deutsche Cannabis AG im Mai 2015 ihre Beteiligung an dem Unternehmen Manhattan Fund LLC bekannt gab. Kurz darauf tauchten aber offene Forderungen auf, die das Unternehmen in Bedrängnis brachten. Nach dieser und weiterer negativer Meldungen reagierte auch der Aktienkurs dementsprechend, da das Vertrauen der Anleger schwand. Bis heute hatten sich die Kurse nicht wieder erholen können, sodass die Aktien heute lediglich als Pennystock gehandelt werden.
Insolvenzverfahren ist angelaufen…
Im Vorfeld des Insolvenzverfahrens wurden immer wieder hohe Ordnungsbußen durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen die Deutsche Cannabis AG verhängt. Gerade im letzten Oktober wurde zum Beispiel eine Strafe von einer Million Euro ausgesprochen, weil die Firma gegen § 325 HGB verstoßen hatte.
In besagtem Paragrafen geht es um die Pflicht der Offenlegung von Jahresabschlüssen und Berichten des Aufsichtsrats. Am 14. Januar hatte das Amtsgericht Hamburg einen Gutachter beauftragt, herauszufinden, ob erstens ein Grund für die Insolvenz vorliegt und ob andererseits ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sei, um das Verfahren durchzuführen und Forderungen gegen die Deutsche Cannabis AG wenigstens teilweise zu begleichen.
Das Unternehmen will Beschwerde einlegen
Wie der Insolvenzverwalter Borchardt mitteilt, wird derzeit viel Zeit dafür aufgewendet, festzustellen, welche Vermögenswerte bei der Deutschen Cannabis AG vorhanden sind. Dies geschieht ganz im Interesse der Gläubiger und der Aktionäre, die sich erhoffen, aus der Insolvenzmasse einen Teil ihrer Investitionen oder der Schuldsummen erhalten zu können. Zum weiteren Verlauf des Verfahrens lässt sich, so Borchardt, zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen.
Der Vorstand der Deutschen Cannabis AG, Andreas Arndt, hatte am 2. Februar in einer Mitteilung angekündigt, nach gegenwärtigem Stand der anwaltlichen Erörterungen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss und das Insolvenzverfahren einzulegen. Ob eine solche Beschwerde realistische Aussichten auf Erfolg hat oder ob es lediglich ein Spiel auf Zeit ist, ist ungewiss. Die Website der Deutschen Cannabis AG ist auf jeden Fall schon jetzt nicht mehr in Betrieb.