Die Herstellerunternehmen für medizinisches Cannabis müssen voraussichtlich noch mindestens sechs Monate warten, bis die Anbaulizenzen vergeben werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in jüngster Vergangenheit erklärt, dass es mehr Zeit benötigen werde, um die Regeln für die Vergabe von Lizenzen an Cannabisproduzenten festzulegen.
Obwohl das Cannabis als Medizin Gesetz bald zwei Jahre in Kraft ist, hat die deutsche Bundesregierung es bisher nicht zustande gebracht, die nationale Versorgung mit Medizinalhanf zu regeln. Das BfArM hat nun kürzlich bekannt gegeben, dass die ersten Lizenzen im zweiten Quartal dieses Jahres vergeben werden sollen. Die Verschiebung bedeutet, dass medizinisches Cannabis frühestens im Verlauf des Jahres 2020 verfügbar sein wird. Solange sind die Patienten auf Importe angewiesen. Und die Belieferungen aus dem Ausland gelten leider als wenig zuverlässig, insbesondere was die Sorten aus Kanada anbelangt.
Nach zwei Jahren Medizinalhanf noch keine nationale Versorgung
Immer wieder hat sich das Ausschreibungsverfahren um die Anbaulizenzen verzögert. Der erste Versuch scheiterte bereits vor Gericht, da das BfArM Fehler bei den Bestimmungen über die Zugangsvoraussetzungen machte. Nach mehreren Regeländerungen blieb für manche Bewerber nicht die nötige Zeit, ihre Unterlagen vollständig einzureichen. Dass nun auch der zweite Anlauf für eine Lizenzvergabe mehrfache Verzögerungen mit sich bringt, überschreitet schon die Grenzen der Peinlichkeit für die Behörden und die Bundesregierung. Die Verordnungen für medizinisches Cannabis schnellen seit zwei Jahren in die Höhe. Dennoch konnte noch immer kein Rechtsrahmen für die Patientenversorgung geschaffen werden.
Ist die Behinderung des Cannabis als Medizin Gesetzes Absicht?
Die Aussagen über die erneut verschobene Lizenzvergabe hat das BfArM im Zusammenhang mit einer Anfrage der FDP getätigt. Die kritisierte die ständigen Verschiebungen der Lizenzvergabe mehrfach ziemlich scharf. Der Abgeordnete Wieland Schinnenburg hat der Bundesregierung die bewusste Behinderung der Medizinalhanf-Versorgung unterstellt. Er nannte das Vorgehen eine Katastrophe, auch für die Bewerber um die Lizenzen. Er wies unter anderem auf die nachteiligen Folgen für die Patienten hin. Der Ruf des BfArM hat auch bereits im Kontext der Anträge für Modellprojekte zur legalen und kontrollierten Abgabe von Cannabis an Konsumenten gelitten, die mehrere Städte in der Vergangenheit eingereicht hatten. Diese wurden mit schwachen Begründungen und dem Verweis an den Gesetzgeber immer wieder abgelehnt.
Auch die Hanflegalisierung für den Genusskonsum würde Patienten helfen
Die Oppositionsparteien, mit Ausnahme der AfD, gehen vereint in davon aus, dass der Gesetzgeber auch Cannabis für den Genusskonsum legalisieren soll. Sowohl FDP als auch die Grünen und die Linken haben Anträge für gesetzliche Lockerungen vorgelegt, über die der Bundestag in dieser Legislaturperiode bisher nicht abgestimmt hat. Ein Argument vonseiten der Cannabis-Befürworter ist auch, dass eine Legalisierung die Situation für Patienten erleichtern würde, von denen sich viele bislang immer noch gezwungen sehen, sich auf dem Schwarzmarkt Cannabis in fragwürdiger Qualität zu beschaffen.
Ein legaler Markt hingegen würde kontrollierte Qualitäten mit Wirkstoffangaben mit sich bringen. Die Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel lehnen eine liberalere Cannabispolitik ab. Leider zeigen sie sich auch wenig bereit, sich um die Nöte und Belange der Cannabispatienten zu kümmern. Lediglich der Juniorpartner der Regierungskoalition, die SPD, beginnt sich gesetzlichen Lockerungen gegenüber zu öffnen.