Der erste große Schritt auf dem Weg zur Liberalisierung von Cannabis als Genussmittel ist geschafft. Der Bundestag hat nach zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Cannabisgesetzes CanG erfolgreich verabschiedet. Die Zählung der Stimmen zeigte, dass die Befürchtungen der Legalisierungsbefürworter und Aktivisten um ein Scheitern der Reform an dieser Stelle unbegründet waren.
Das Datum des historischen Moments sollte nun der 23. Februar 2024 werden, an dem in Deutschland Cannabisgeschichte geschrieben wird. Nach Jahrzehnten geprägt von Prohibition und der Strafverfolgung der Millionen Konsumenten im Land soll der Schrecken jetzt endlich bald ein Ende haben. Mit einem komfortablen Vorsprung waren die Stimmen der Befürworter des CanG klar in der Überzahl.
Von den 736 Abgeordneten im Bundestag haben 404 mit Ja gestimmt, nur 226 lehnten das Gesetz ab, vier Parlamentarier haben sich enthalten, während 102 die Stimmabgabe verweigerten.
Für einen genauen Überblick findest Du hier die Ergebnisse der CanG Abstimmung im Detail: bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung
Überraschendes Ergebnis der CanG Abstimmung auch im Detail
Die erste große Hürde ist genommen auf dem Weg zu einem vernunftbasierten Umgang mit Cannabis. Nach der Panik verbreitenden Berichterstattung über die CanG Sitzungen in den Ausschüssen für Gesundheit und für Familie hätten viele wohl nicht geglaubt, dass das Gesetz mit solch deutlicher Mehrheit vom Bundestag verabschiedet würde.
Bei genauer Betrachtung der Abstimmungsergebnisse fällt auch ein Detail besonders ins Auge. Tatsächlich hat sogar ein Abgeordneter der rechtskonservativen Alternative für Deutschland (AfD) zugunsten des CanG gestimmt. Es drängen sich nun fast die Fragen auf, ob sich dieser erstens in der richtigen Fraktion befindet, die seiner grundsätzlichen Gesinnung entspricht, und zweitens, ob er nun von seinen Parteigenossen Argwohn und Skepsis erfahren wird.
Nächste Zitterpartie Bundesrat
Obwohl die zweite Kammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, das CanG nicht stoppen kann, verfügt er doch über Möglichkeiten, die Umsetzung, um mehrere Wochen oder gar Monate hinauszuzögern. Einige vehemente Gegner der Legalisierung, speziell aus den Reihen der Unionspolitiker, kündigten bereits heftigen Widerstand an und wollen im Bundesrat erreichen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Dies könnte dazu führen, dass das Inkrafttreten des CanG nicht wie geplant zum 1. April erfolgen kann, sondern dass zunächst Verhandlungen vor besagtem Vermittlungsausschuss stattfinden müssen, ehe der Bundestag dann das ggf. negative Votum des Bundesrats überstimmen und das Gesetz gegen dessen Willen durch das Parlament bringen kann.