Nun ist es bald zwei Jahre her, dass das Cannabis als Medizin Gesetz in Deutschland in Kraft trat. Seit dem 10. März 2017 benötigen Patienten mit schweren Erkrankungen keine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Cannabis mehr.
Stattdessen können sie sich allein auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung legal mit Medizinalhanf behandeln. Doch leider reißen die Meldungen und Berichte über Lieferengpässe und Mangel an Cannabisblüten in den Apotheken nicht ab. Mit der Legalisierung von Marihuana für den Freizeitkonsum in Kanada hat sich das Problem sogar noch verstärkt.
Seit der Cannabis-Legalisierung in Kanada bleiben Lieferungen aus
Wer seit Jahresende 2018 seinen Termin beim Arzt hatte, um sein Cannabis-Rezept abzuholen, stand nicht selten vor einem speziellen Problem. Die Sorte, die der Arzt verschreibt, ist in den Apotheken nicht verfügbar und in vielen Fällen ist auch die nächste Lieferung nicht absehbar. Gut, manche Patienten hatten das Problem auch schon früher, aber seit der Legalisierung von Cannabis in Kanada hat es sich definitiv verschärft.
Insbesondere die Cannabisblüten kanadischer Hersteller sind dadurch seit über drei Wochen nicht lieferbar, da der eigene, nationale Markt vorrangig gedeckt wird. Die Sorten aus den Niederlanden sind von den Schwierigkeiten eigentlich nicht direkt betroffen. Weil aber einige Patienten auch schon seit Wochen auf diese ausweichen, können einige Apotheken auch damit momentan nicht dienen. Gerade die CBD-reicheren Sorten Bediol oder Bedrolite sind häufig vergriffen.
Importmöglichkeiten für Cannabis hat Deutschland abgelehnt
Eigentlich hätte Deutschland auch die Möglichkeit, aus Uruguay Cannabis zu importieren. Die Bundesregierung entschied sich jedoch dagegen, weil die Legalisierung von Marihuana in Uruguay gegen internationale Verträge verstoße. Das trifft allerdings im Grunde auch auf Kanada zu. Hier lehnt Deutschland aber die Importe nicht ab.
Ausschreibung für den nationalen Eigenanbau von Medizinalhanf verzögert sich
Unterdessen dauern die Ausschreibungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) um den nationalen Cannabis-Anbau an. Nachdem der erste Versuch, Anbaulizenzen für die Herstellung von Medizinalhanf zu vergeben, durch ein Gerichtsurteil abgebrochen wurde, erweist sich auch der zweite Anlauf als problematisch. Beschwerden und Klagen verzögern die Abläufe, und die Termine für die Lizenzvergabe und die erste erwartete Cannabis-Ernte werden wieder und wieder verschoben. Außerdem scheinen die Mengen, die man in Deutschland produzieren will, dem Bedarf auch dann nicht gerecht zu werden. Immerhin sollten sie aber eine solide Grundlage sein, die man dann noch mit Importen ergänzen kann.
Im Frühling sollen die Medizinalhanf-Engpässe noch anhalten
Wenn man ein Rezept für medizinisches Cannabis von seinem Arzt erhält, ist die Sorte exakt auf der Verordnung vermerkt. Der Patient kann also nicht auf ein anderes, vergleichbares Produkt ausweichen, wenn die Apotheke seine Sorte nicht liefern kann. Die Lage soll sich aber bald etwas entspannen. Einige kanadische Sorten sollen die Apotheken ab April 2019 wieder bestellen können. Wenn man zeitnah ein Rezept bei seinem Arzt abholt, und nicht schon weiß, dass eine Apotheke seine Cannabis-Sorte vorrätig hat, dann sollte man vorsorgen. Am besten setzt man sich einige Tage zuvor mit den Apotheken in Verbindung. Viele haben einen Überblick über die Verfügbarkeit bzw. können diese bei ihrem Importeur erfragen.
Cannabis-Verordnungen gelten nur sieben Tage
Ein Cannabis-Rezept ist nur eine Woche lang gültig. Daher ist es momentan fast unmöglich, es einfach abzuholen und sich erst dann sein Medikament zu suchen. Außer vielleicht, wenn man gerade die niederländische Standard-Sorte Bedrocan des gleichnamigen Herstellers benötigt. Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass im Frühling die Importe aus Kanada wieder ins Rollen kommen oder neue Quellen erschlossen werden.