Viele Unternehmer der Hanfbranche in Deutschland haben den heutigen Tag mit gemischten Gefühlen erwartet. Der BGH in Leipzig sollte seine Entscheidung zum Urteil im sogenannten „Hanfbar Prozess“ fällen, dem in der Öffentlichkeit immer wieder viel Beachtung zukam. Die Interpretation der Pressemitteilung des BGH fiel vielen zunächst schwer, doch mittlerweile haben sachverständige Köpfe durch die Veröffentlichung ihrer Darlegung etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Die ersten Opfer der unklaren Rechtssituation von Nutzhanfblüten
Die Hanfbar war in Deutschland das erste Unternehmen, das wegen des Handels mit CBD-Cannabisblüten Razzien in seinen Lokalitäten hatte und sich wegen der Anschuldigungen vor Gericht verantworten musste. Dieser Prozess sollte also wegweisende Bedeutung für alle Unternehmen haben, die mit CBD-Hanfblüten Handel treiben wollen. Die Angeklagten wurden damals im Zusammenhang mit dem Verkauf der Blüten zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Doch die Betreiber der Hanfbar wehrten sich und gingen in Revision.
Der Verkauf von CBD-Blüten an Endkonsumenten ist nicht zwingend illegal
Am heutigen Mittwoch ist der BGH nun in dieser Sache zu einer Entscheidung gekommen. Das Urteil gegen die Hanfbar-Betreiber wurde aufgehoben. Der Fall wurde an die vorige Instanz zurückverwiesen, wo er nun abschließend beurteilt werden soll. In einer Pressemitteilung hat der BGH klargestellt, dass der Verkauf von CBD-Hanfblüten an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht per se illegal ist. Dies hatten viele Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte bis dato anders ausgelegt. Der BGH hat in der Pressemitteilung ebenfalls angemerkt, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Aber der Missbrauch zu Rauschzwecken müsste auch in der Absicht der Angeklagten gelegen haben, damit das damalige Urteil des Landgerichts gerechtfertigt gewesen wäre. Das Gericht hatte dies aber im Verfahren gar nicht geprüft.
Was bedeutet dies für die Hanfbranche?
Der Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann hatte kurz nach der Urteilsverkündung in Leipzig seinerseits ein Statement verfasst und veröffentlicht. Darin erklärt er auch, was die Entscheidung des BGH für den Handel mit CBD-Blüten an Verbraucher bedeutet:
RA Kai-Friedrich Niermann
„Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst. „
Mit diesem Urteil ist der Weg frei für einen progressiveren Umgang mit Nutzhanf-Produkten, wobei natürlich noch unklar ist, wie das Landgericht das Verfahren nun abschließen wird. Aber ein Stück weit wurde CBD-Cannabis heute aus der Illegalität geholt. Nach anfänglicher Unklarheit über die Bedeutung des Urteils aufgrund komplexer Formulierungen wird es nun von vielen Menschen in den sozialen Medien mit freudigen Kommentaren zelebriert.