Das CBD-Unternehmen Hempro hat die Stadt Düsseldorf verklagt und wehrt sich damit gegen die Allgemeinverfügung aus dem Juli, mit der der Verkauf von CBD-haltigen Lebensmitteln in der Stadt verboten wurde.
Im Juni und Juli 2020 untersagten die beiden Rheinmetropolen Köln und Düsseldorf in einer Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die Cannabidiol aus CBD-Isolaten oder aus „CBD-angereicherten Hanfextrakten“ enthalten. Diese seien als neuartige Lebensmittel anzusehen und müssten deshalb entsprechend der Novel-Food-Verordnung der EU zugelassen werden – diese liegt noch nicht vor.
Darunter fallen auch Produkte, die ein cannabinoidhaltiges Extrakt enthalten wie zum Beispiel Hanfsamenöl mit CBD. Nicht betroffen sind Hanfsamenöl ohne Zusätze, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein, die aus Nutzhanfpflanzen gewonnen werden. Außerdem sind Produkte, die keine Lebensmittel sind, von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.
Unklare Formulierung
Weil im genauen Wortlaut des Verbots nicht eindeutig zwischen natürlich enthaltenem und isoliertem Cannabidiol unterschieden wird, hat das CBD-Unternehmen Hempro die Stadt Düsseldorf jetzt verklagt.
Nach Ansicht von Daniel Kruse, Geschäftsführer von Hempro, ist die Sache eindeutig: „Mit diesem Verkaufsverbot vernichtet die Stadt Düsseldorf Arbeitsplätze und schafft Unsicherheit bei Verbrauchern.“ CBD-Produkte, die ausschließlich das natürliche Spektrum der Inhaltssubstanzen der Industriehanfpflanze widerspiegeln, enthielten gar keine CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte und würden aus diesem Grund auch nicht unter das Verkaufsverbot fallen. Verboten sind sie trotzdem. „Die Behörden machen einen groben Fehler: Auch ein normales Hanfsamenöl oder normale Hanfsamen enthalten natürlich Cannabinoide, genauso wie sie Spuren von THC enthalten“, erklärt Kruse.
Daniel Kruse ist gleichzeitig Präsident der EIHA, einem Zusammenschluss der hanfverarbeitenden Industrie, und wirft der Stadt Düsseldorf vor, eine rechtliche Bewertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) falsch interpretiert zu haben. Die Anordnung sei willkürlich, kritisiert er.
Klage als unausweichlicher Schritt
„Mir blieb am Ende leider nichts anderes übrig, als die Klage gegen meine Heimatstadt einzureichen“, bedauert Kruse seine Entscheidung. „Gesprächsangebote hat unser Oberbürgermeister Thomas Geisel geflissentlich abgelehnt.“ Hempro hat mehrfach das Gespräch mit der Verwaltungsspitze und dem zuständigen Amt für Umwelt und Verbraucherschutz gesucht – ohne Erfolg. „Wir haben uns parallel direkt an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW und das LANUV gewandt. Hier haben wir eine Antwort erhalten und freuen uns auf den Dialog mit Frau Ministerin Heinen-Esser“, bleibt Kruse optimistisch.
Im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 13. September 2020 hat Hempro darüber hinaus mehrere Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Düsseldorf über die Klage gegen das CBD-Verkaufsverbot und die mangelnde Dialogbereitschaft der Verwaltung informiert.
Hempro gehört als europaweit führendes Unternehmen zu einer deutschen Unternehmensgruppe für den Anbau von Industriehanf sowie die Produktion und den Vertrieb von Hanfprodukten. 2019 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 17 Millionen Euro und beschäftigte 53 Mitarbeiter.