Wären die Kiffer hierzulande so politisch aktiv wie der Jugendrichter Andreas Müller, wäre Cannabis längst legal. Oft genug hat er die Community aufgerufen und ermahnt, für ihr Recht auf die Straße zu gehen. Selbst an den größeren Legalisierungsdemonstrationen beteiligen sich sehr wenige Menschen, wenn man sie der Zahl der Cannabiskonsumenten gegenüberstellt. Seit Kurzem ist nun die Justizkampagne des Deutschen Hanfverbands angelaufen, die Richter Müller wieder vehement unterstützt.
Die DHV Justizkampagne liefert die Vorlage für die Verfassungsbeschwerde
Für die Justizoffensive hatte der DHV eine Richtervorlage erstellen lassen, mit der die Richter des Landes das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Im nächsten Schritt sollen indessen möglichst viele Richter dazu aufgefordert und motiviert werden, die Vorlage zu nutzen und das oberste Gericht Deutschlands anzurufen. Wir hoffen, dass wir bisweilen erfahren werden, wie viele Richter dem Aufruf folgen, der auch in vielen juristischen Fachpublikationen veröffentlicht wird. Auch Angeklagte können die Vorlage verwenden, die auf der Homepage des DHV zu finden ist, um ihren Fall bis zum höchsten Gericht zu klagen, oder die Vorlage am Ende ihres Prozesses verlesen zu lassen.
Richter Andreas Müller bringt den nächsten Fall vors Verfassungsgericht
Andreas Müller hatte die Cannabisprohibition bereits im Jahr 2002 beim Verfassungsgericht infrage gestellt. Damals hatten die Verfassungsrichter das Verbot noch als verfassungsgemäß beurteilt und seiner Auffassung, dass Cannabis zum eigenen Konsum legal sein sollte, eine Absage erteilt. Seit damals ist viel passiert. Erkenntnisse entlarvten viele Argumente gegen Cannabis als falsch und offenbarten dafür aber einen großen medizinischen Nutzen. Mit der Justizoffensive kommt der Ball nun also wieder ins Rollen und Müller ist der juristische Pate der Initiative. Doch nur, wie gewohnt, laut für seine Überzeugung und die Kampagne zu werben, reicht ihm nicht aus. Er hatte angekündigt, die nächsten Fälle, die ihm unterkommen und dafür geeignet sind, selbst mit einer Beschwerde vors Verfassungsgericht zu bringen.
Zwei der drei Fälle eigneten sich für die Verfassungsbeschwerde
Jetzt ist es so weit, drei Fälle von illegalem Besitz von Cannabis liegen Richter Müller vor. Und seiner Überzeugung entsprechend möchte er dafür niemanden bestrafen, wenn es sich um ein Delikt mit Bezug zum eigenen Konsum handelt. Im Verlauf des Prozesstages stellten sich zwei der Fälle als geeignet für die Verfassungsbeschwerde heraus. Den zwei Angeklagten wird der Besitz von Cannabis in geringen Konsummengen von 1,7 und 2,3 Gramm zur Last gelegt. Das sind Mengen, die schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt hätten, werden können. Mit diesen beiden ersten Fällen wird sich also das Bundesverfassungsgericht demnächst beschäftigen. Es sollen nicht die einzigen bleiben. Daher hoffen wir, dass andere Richter ebenso mit Konsumdelikten auf dem Tisch von der Vorlage des DHV Gebrauch machen.
Quellen und weiterführende Links
Informationen zur Justizoffensive, hanfverband.de