26 Jahre ist es her, dass sich das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland mit der Gesetzgebung auseinandersetzen musste, die den Umgang mit Cannabis unter Strafe stellt. Zwar hatte man damals entschieden, dass das Verbot der Cannabispflanze bestehen bleiben soll, jedoch mit der Anmerkung, dass der Gesetzgeber die Situation immer wieder auf den Prüfstand stellen solle. Bis heute hat sich die Bundesregierung die Mühe nicht gemacht, dieser Aufforderung nachzukommen.
Richter Müller legt Cannabis-Fälle zur Überprüfung vor
Der Deutsche Hanfverband DHV hatte 2019 seine Justizoffensive gestartet, um das Cannabisverbot nach langer Zeit wieder überprüfen zu lassen. Die Richter der Nation sollten durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne auf die Sinnlosigkeit des Cannabisverbots aufmerksam gemacht und dazu angehalten werden, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, um die Konformität der aktuellen rechtlichen Lage von Cannabis mit dem Grundgesetz kritisch zu hinterfragen. Als Aktivist an vorderster Front hat Andreas Müller, der bekannte Jugendrichter vom Amtsgericht Bernau, im vergangenen September angekündigt, zwei Strafverfahren wegen kleineren Besitzdelikten zum Anlass zu nehmen, das Thema wieder vor das höchste Gericht des Landes zu bringen.
Normenkontrollantrag – Mustervorlage des DHV
Entsprechend dem Artikel 100 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes kann Richter Müller sich mit einem Normenkontrollantrag direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden. Genau das hat er nun getan, wie er via Social Media Mitteilungen verlauten ließ. Anhand der beiden ausgewählten Fälle legt Müller dar, dass die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf Cannabis nicht die Voraussetzungen für Verfassungskonformität erfüllt. Es ist weder verhältnismäßig noch geeignet und auch nicht erforderlich. Jetzt muss das oberste Gericht über den Antrag entscheiden, der auf einer Mustervorlage basiert, die der DHV im Rahmen der Justizkampagne anfertigen ließ.
Cannabisverbot muss hinterfragt werden
Jetzt sind die Richter des Landes dazu aufgerufen, es Andreas Müller gleichzutun und ebenfalls einen Normenkontrollantrag einzureichen, wenn ihnen ein dafür geeigneter Fall vorgelegt wird. Da sich die Große Koalition unfähig zeigt, eine zeitgemäße und angemessene Cannabispolitik durch parlamentarische Prozesse auf den Weg zu bringen, hofft der DHV und alle Cannabisfreunde jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, damit die sinnlosen Eingriffe in die Rechte mündiger Bürger beendet werden.