Cannabis wird konsumiert. Ob als Freizeitgebrauch oder medizinisch angewendet, konsumiert wird, sei dahingestellt. Der illegale Status der Pflanze ändert daran nichts, führt aber zu einer Reihe von Problemen. Die Führerscheinthematik spielt dabei in letzter Zeit eine immer größere Rolle. Jetzt gibt es erste richtungsweisende Urteile eines deutschen Verfassungsgerichts. Ende Oktober 2019 hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem Fall entschieden. Das Steuern eines Pkw unter Einfluss von medizinischem Cannabis ist demnach erlaubt.
Cannabismedizin und das Führen eines Kraftfahrzeugs
Der deutsche Hanfverband (DHV) hatte bereits vor 2 Jahren eine Kampagne zum Thema „Cannabis und Führerschein“ gestartet – wir berichteten in Ausgabe 2 – in der klare Grenzwerte gefordert wurden. Aufgrund des individuellen Stoffwechsels eines Menschen wird THC in jedem Körper unterschiedlich schnell abgebaut. In Deutschland gilt ein Grenzwert von 1 ng/ml Blut, was zu einer theoretischen Fahruntauglichkeit von Tagen bis Wochen nach Cannabiskonsum führt.
Der Fall, der alles verändert
In dem Fall, der zu dem richtungsweisenden Urteil führte, klagte ein 35-jähriger Cannabispatient die Führerscheinbehörde an, da sie ihm die Ausstellung eines Führerscheins verweigerte, da er Cannabis als Medizin konsumiere. Der Kläger hatte zuvor seinen Führerschein wegen Cannabis am Steuer abgeben müssen, sich jedoch anschließend eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabis als Medizin besorgt. Er klagte auf Ausstellung eines neuen Führerscheins und legte auch ein psychologisches Gutachten vor, welches seine Fahrtauglichkeit bestätigte.
Nach Ansicht des Gerichts sind Menschen, die ärztlich verschriebenes medizinisches Cannabis einnehmen, prinzipiell in der Lage, Auto zu fahren. Es sei, so das Gericht, Patienten möglich, eine Fahrerlaubnis zu erhalten, wenn sie auch unter Wirkung des Medikaments ausreichend „leistungsfähig“ sind. Vor Ausstellung des Scheins müsse jedoch ein Gutachten bestätigen, dass man zum Führen eines Kraftfahrzeugs fähig ist.