Im November machte die besorgniserregende Nachricht Schlagzeile, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Veränderung bezüglich der Regulierung von medizinischem Cannabis anstrebe. Seitens des G-BA wurde empfohlen, dass künftig keine Allgemeinmediziner mehr die Option besitzen sollen, ihren Patienten unter den richtigen Umständen Cannabis als Arzneimittel verschreiben zu dürfen. Nur noch Fachärzte sollten dieses durchführen können.
Ebenfalls wurde vorgeschlagen, einen neuen Paragrafen in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) einzufügen, der dann dafür Sorge tragen soll, dass gesetzlich Versicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur bei schweren Leiden die natürliche Arznei erhalten. Grund hierfür wurde unter anderem in dem Abschlussbericht der Begleiterhebung zum Medizinalhanfgesetz gefunden, der fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht und analysiert worden war. Jetzt hat der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, gegenüber der Ärztezeitung jedoch ein wenig Entwarnung gegeben und davon gesprochen, dass die vorgesehene Einschränkung der Verordnungsfähigkeit deutlich geringer ausfallen könnte.
Gute Gründe gegen eine zu strikte Regulierung
Auf dem Portal der Zeitung wird Hecken dahin gehend zitiert, dass er derzeit davon ausgehe, „dass es gerade bei der Verordnungsbefugnis von Hausärzten wesentliche Änderungen geben wird“. Während einer Anhörung hätten ihn viele vorgetragene Argumente zum Nachdenken animiert. Er verstünde jetzt, dass gerade bei Patienten in palliativen Settings ein sehr enges Vertrauensverhältnis zum Hausarzt bestünde. Daher sollten „zusätzliche administrative Hemmnisse vermieden werden“, so der Vorsitzende des G-BA. Diese würden jedoch entstehen, wenn man den Hilfesuchenden nun zwingend auferlegen würde, vor einer Therapie mit Cannabis unbedingt erst einen Facharzt einzubeziehen.
Seiner Meinung nach wäre es dennoch sinnvoll, wenn Allgemeinmediziner künftig nur einen Nachweis für eine Fortbildung benötigen würden, um Cannabis verschreiben zu dürfen. Diese wäre für Ärzte weitaus einfacher zu absolvieren, als gleich eine Zusatzbezeichnung zu erlagen. Sinn ergeben würde die Fortbildung aus dem Grund, da die im Oktober geplanten Einschränkungen offenbar mit Fällen zusammenhingen, bei denen insbesondere Hausärzte nicht die richtigen Dosen Medizinalhanf verschrieben hatten. Eine finale Entscheidung über die kommende Handhabung mit Cannabis als Medizin will der G-BA in seiner Sitzung am 16. März fällen.
Es bleibt zu hoffen, dass Professor Josef Hecken mit seiner Prognose richtig liegt und die starke Einschränkung der Verordnungsfähigkeit nicht so heftig ausfällt wie noch im November befürchtet. Schließlich soll laut Krankenkassen in der Vergangenheit circa jede dritte Verschreibung von Medizinalhanf auf Hausärzte zurückzuführen sein, was bei einer Veränderung der Umstände bei vielen Menschen zu Problemen führen könnte – gesundheitlich.