Bereits im August vergangenen Jahres wurde in Niederösterreich ein 33-Jähriger (heute 34) in Pressbaumer wegen einer illegalen Plantage in seiner Wohnung verhaftet. Eine professionelle Anlage versorgte 18 Hanfpflanzen, die, wie der Angeklagte aussagte, nur für den Eigengebrauch bestimmt waren. Nachdem der Prozess vertagt werden musste, weil der Belastungszeuge zum Zeitpunkt der Anklage im Krankenhaus medizinisch versorgt wurde, ist nun im Januar 2018 ein Urteil gesprochen.
Wegen unerlaubten Umgang mit Suchtgift: 15 Monaten heißt es dort, davon 11 bedingt – was in Deutschland als Bewährungsstrafe
bekannt ist. In der Begründung von Richter Martin Kühlmayer heißt es unter anderem: „Die Aussage des Zeugen lässt Fragen offen“. Vom Handel wird der Angeklagte allerdings freigesprochen. Der Angeklagte ist geständig und gibt an, dass er kein Hanf mehr konsumiere.
Der Zeuge und Nachbar des Angeklagten war es, der der Polizei ein halbes Kilo Hanfblüten übergab, die er von dem Heimgärtner erhalten haben will, obwohl er, laut Aussage bei der Polizei, nichts mit Drogen zu tun haben wolle. Dies sagte er angeblich auch dem Angeklagten. Bleibt die Frage, wie er an die Blüten gekommen ist. Der Zeuge ist mittlerweile verstorben. Auch hier sind die Gründe nicht bekannt. Ob das Schicksal in diesem Fall den Hobel angesetzt hat, kann nur vermutet werden.