Vor Kurzem wurde Cannabis von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen – und das aus gutem Grund. Nach Empfehlungen der WHO, hat die Suchtmittelkommission der vereinten Nationen sich dazu entschieden, Cannabis aus eben dieser Liste zu streichen.
Als Nutzpflanze sowie Allheilmittel ist der Hanf mit seinen Wirkstoffen schon lange in aller Munde. Vor Allem das bekannte CBD und THC steht im Vordergrund. Letzteres ist besonders aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung für viele attraktiv. Der Konsum der psychotropen Substanz ist an sich zwar erlaubt, allerdings sind Erwerb, Besitz, Verkauf und Anbau verboten. Ausnahmen davon gibt es seit 2017, jedoch ausschließlich für medizinischen Hanf.
November 2020 brachte weitere Lockerungen für Deutschland
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Cannabidiol (CBD) mit einem Anteil <0,2 % THC nicht mehr länger dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Im Einheitsabkommen wurde das Herabstufen durch die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen beschlossen. Nach eindringlichen Empfehlungen der WHO wurde Cannabis aufgrund seiner Vielzahl an positiven Eigenschaften letztendlich von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen. Bislang war Cannabis ähnlich wie Heroin, Kokain und Chrystal Meth als Substanz ohne medizinischen Nutzen klassifiziert.
Debatte währt bereits 100 Jahre
Schon in den 1920er Jahren begann die Verteufelung des Cannabis. Durch Großindustrielle befeuert, folgten in den Dreißigern und Vierzigern sogar Anti-Marihuana-Kampagnen in den USA. Schließlich kam es 1961 zum weltweiten Verbot des Anbaus eben dieser Pflanze. Seit den neunziger Jahren hält sich in Deutschland die Debatte über die Legalisierung von Cannabis. Die kürzliche Neubewertung könnte Änderungen mit sich bringen. Es wäre möglich, dass die Hanf-Wirkstoffe nicht nur als Heilmittel, sondern möglicherweise auch als Genussmittel freigegeben werden. Letzteres wird noch Zeit benötigen. Die Herabsetzung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.