Eigentlich nur Herr Biesenbach wurde mit teils sehr interessanten Fragen aus dem Publikum konfrontiert: Wenn denn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Legalisierung schädlich sein kann, es beim Verbot jedoch nicht zu übersehen ist, wie kann man daran denn nun festhalten? Oder ob die Prohibition ein Erfolgskonzept sei. Herr Biesenbach erklärte, das Verbot diene als Warnsignal sowie er die Verfassung im Rücken habe, wobei es ein falsch oder richtig eben nicht gebe.
Er verwies unter anderem auf den hohen Konsum in den niederländischen Coffeeshops. Auch die 14.000 Verkehrsunfälle mit Verletzten oder dass das BKA bei vielen Straftaten Alkohol beim Täter feststellen muss, mit der Frage, ob man denn nicht den Alkohol verbieten müsse, waren für Herrn Biesenbach kein Argument, um Cannabis zu legalisieren: Diese mit Alkohol verbundenen Probleme solle man nicht durch generelle Alkoholverbote, sondern anders angehen.
Drogenkriegern ist mit logischen Argumenten nicht beizukommen
Ein Fragesteller war etwas frecher und wollte wissen, wieso ein opferloses Vergehen wie der Konsum von Cannabis geahndet wird, wie es einst mit Homosexuellen in der Nachkriegs-BRD gewesen ist, die dann zu Geisteskranken erklärt und erst danach toleriert wurden. Wer denn die Experten im Bundestag und dem Landtag bezahlt? Und was er dazu sagen würde, dass in anderen Ländern für das Führen eines Fahrzeuges bereits ohne damit entstehende Probleme weit höhere Grenzwerte für THC gelten würden? Warum er denn lügen würde und nicht mal Ahnung hätte?
Auf Herrn Biesenbachs Erklärung mit der Rechtmäßigkeit der Verbote dank des Verfassungsgerichts, welches kein Recht auf Rausch ausspricht, womit man den Rausch als verfassungswidrig verbieten kann sowie nur diese Experten gekommen wären, andere hingegen nicht, sprang Herr Heghmanns ein und erklärte: Man suche sich die Experten, die man gerne hören möchte. Man würde eben keiner Statistik glauben, die man nicht selbst gefälscht habe. Und nur weil das Bundesverfassungsgericht kein Recht auf Rausch ausgesprochen habe, wäre ein Rausch durch Cannabis oder andere Drogen gewiss nicht verfassungswidrig.
Warum Drogenverbote sinnvoll sein sollen
Auch dem Einwand, dass Kiffer doch meist zuerst Tabak rauchten und ob Nikotin auch eine Einstiegsdroge wäre, kann Herr Biesenbach kontern: Früher haben 28 % der Zwölfjährigen schon mal geraucht, heute sind es dank der schärferen Gesetze nur noch 14 %, womit der Sinn der Verbote sich belegen ließe. Außerdem hätte man in Deutschland viel Drogenprävention. 2/3 der ehemaligen Teilnehmer an FreD Kursen usw. gaben an, sie hätten wenigstens ihr Konsumverhalten geändert, wobei viele auch mit dem Konsum illegaler Drogen aufhören. Herr Schneider kann sich kaum zurückhalten und fragt, ob die denn alle freiwillig da wären und die Wahrheit sagten.
Die meisten seien freiwillig da, einige durch Jugendamt oder anderen Stellen geschickt, aber diese Aussagen seien Fakten, so Biesenbach. Herr Schneider erklärt erneut, dass die, ob durch Eltern oder Amt geschickten, aber meist nicht freiwilligen Teilnehmer doch erzählen, was man hören möchte, um schnell und glimpflich wieder gehen zu können, und das alles keinerlei Aussagekraft hat. Ob man die Kiffer denn derart stigmatisieren will?
Herr Biesenbach erklärt, dass doch eigentlich jeder stigmatisiert wäre, und wird es als CDU Landtagsabgeordneter gewiss wissen. Herr Biesenbach wird zudem durch Herrn Wimber und Herrn Schneider noch gefragt, woher er die Informationen nehme, 1 Ng THC pro ml Blutserum kämen 0,5 Promille Alkohol gleich oder wären schlimmer, wenn denn die entscheidende Studie, die dieses behauptet, allgemein als extrem fragwürdig und unhaltbar erachtet wird.
Und selbst wenn: Wieso man den Cannabis- oder Drogenkonsum denn dafür durch das Strafrecht ahnden müsse? Herr Biesenbach verweist auf die Anhörungen im Bundestag, mit der Erklärung, dass es keinerlei Beweise geben würde, dass eine liberale oder restriktive Drogenpolitik besser wäre und man es somit dabei belassen kann, wie es ist, besonders nachdem man sich mit den genannten Anhörungen befasst habe.
Der sich meldende Arzt
Ein Arzt meldete sich, um einiges zu sagen: Er habe Einblick in 16 Altenpflegeheime und es erschrecke, wie gravierend der vergangene häufige Alkoholkonsum sich bei den alten Menschen bemerkbar macht. Die Gesundheit ist mäßiger, das Risiko für Demenz und Epilepsie steigt enorm.
Der Heroinentzug sei im Vergleich zum Alkoholentzug weit angenehmer und weniger gefährlich. Die Diamorphin Abgabemodelle in Deutschland verbessern die Lebenssituation der Abhängigen erheblich, ist eine allgemeine Erkenntnis von ihm und vielen Kollegen. Cannabis wäre hingegen kaum ein Thema, da die Kassen in der Regel höchstens ambulante Maßnahmen zahlen würden. Bei psychischen Erkrankungen mag das etwas anderes sein, da Cannabis hier ein höheres Risiko darstelle.
„Cannabis legalisieren?“ Die Schlussworte
Herr Biesenbach verweist auf die jüngsten Anhörungen im Bundestag zu der Frage, ob man legalisieren sollte: Dieses ist mit einem Nein gleichzusetzen. Frau Köhler würde sich durch eine Legalisierung einen besseren Jugendschutz erhoffen, die mündige Gesellschaft sollte hier entscheiden. Sie kritisiert die Medien: Ca. 1000 Drogentote im Jahr schaffen es auf jede Titelseite, ca. 40.000 Alkoholtote sind der Erwähnung nicht wert.
Befürworter der Cannabis Legalisierung zitieren
Herr Wimber liest ein Zitat ab: „Aus der Sicht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ist die entscheidende Frage nicht, ob Cannabiskonsum abhängig machen kann oder nicht und ob es schädlich ist. Die entscheidende Frage ist die des Cannabisverbots: Nutzt das Cannabisverbot im positiven Sinne? Bedingt das Verbot, dass weniger Menschen Cannabis konsumieren und dass jene, die Cannabis konsumieren, aufgrund des Verbots weniger konsumieren? Das ist die entscheidende Frage und nicht, ob Cannabis im Einzelfall abhängig machen kann.“ Ralph Gassmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, DHS. Herr Wimber sagt dazu: „Nein, die Wirksamkeit der Strafverfolgung senkt nicht die Zahl der Konsumenten oder deren konsumierte Menge.“
Herr Schneider zitiert aus einem Zeitungsartikel, den viele kennen, in welchem das Oktoberfest als die größte weltweite Drogenorgie mit einem Goa Festival verglichen wird, welches er jedoch nicht erwähnt. Hier nur die Fakten: Ca. 6 Millionen Menschen versammeln sich an 16 Tagen und Nächten zwecks Drogenkonsum. Rettungswagen mit über 70 Notärzten und über 830 Sanitätern allein durch das Deutsche Rote Kreuz stehen Tag und Nacht bereit. Er erklärt nach dem Zitieren, dass Cannabis eine psychische Abhängigkeit verursachen kann, dieses sei jedoch kein Recht für die Strafverfolgung.
Herr Heghmanns hat das Schlusswort
Strafverfolgung kann präventiv wirken, aber wenn es sich um gesellschaftlich akzeptierte Themen handelt, läuft sie vielleicht eher ins Leere. Alkohol hat seine Tradition, da es im Mittelalter in Form genießbare Flüssigkeit als Nahrungsmittel galt. Hätte man jedoch keinerlei Erfahrungen mit Alkohol und Cannabis und müsste eines erlauben, würde man sich gewiss für den Cannabis entscheiden.
Alle Teile dieser Artikelserie im Überblick
>> Startbeitrag – Podiumsdiskussion
>> Cannabis legalisieren? #1 – Polizeipräsident Wimber gegen Drogenverbote
>> Cannabis legalisieren? #2 – Aus der Sicht der Drogenhilfe
>> Cannabis legalisieren? #3 – Aus der Sicht eines Staatsdieners
>> Cannabis legalisieren? #4 – Aus der Sicht des Verkehrsrechts
>> Cannabis legalisieren? #5 – Aus der Sicht der Drogenkrieger
>> Cannabis legalisieren? #6 – Fragen aus dem Publikum und Schlussworte
>> Cannabis legalisieren? #7 – Warum denn nicht?