Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und ein Vorläufer für die deutschlandweite Entkriminalisierung von Cannabis: Heute hat der Bundestag den eingereichten Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums verabschiedet – ab März dieses Jahres bekommen, schwer Erkrankte in Deutschland Cannabis auf Rezept und die Krankenkasse muss für die Therapie bezahlen. Der Eigenanbau bleibt aber weiterhin verboten.
Um Cannabis auf Rezept verschrieben zu bekommen, müssen die Schwerkranken verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Cannabis ist nur für Menschen mit schweren, chronischen Erkrankungen vorgesehen, bei denen andere Therapien nachgewiesen nicht anschlagen. Zudem wird die im März in Kraft tretende Gesetzesänderung von einer Studie begleitet, um die Wirkung der Cannabis Therapie besser ergründen zu können. Ärzte, die Cannabis ihren Patienten verschreiben, übermitteln anonymisiert Daten zur Diagnose, Therapie, Nebenwirkung und Dosierung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Der Eigenbau bleibt weiterhin verboten
„Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“, erklärte Hermann Gröhe (CDU), Bundesgesundheitsminister. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), begrüßte den Schritt positiv: „Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.“
Der Eigenanbau von Cannabis bleibt jedoch weiterhin verboten. In Eigenregie angebautes Cannabis sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das BfArM die Ablehnung. Es sei nicht kontrollierbar, wie viel vom Wirkstoff THC und CBD in einem Joint steckt und wie viel im Nächsten. Nur in Einzelfällen kommt das BfArM zum Entschluss, Ausnahmeregelungen für den Eigenanbau von Cannabis zu gestatten, wie letztes Jahr im Oktober bei einem Multiple-Sklerose-Patienten.