Endlich ist es so weit: Ab morgen, Freitag, den 10.03.2017, können Ärzte in Deutschland Cannabisblüten und deren Extrakte auf Rezept verschreiben. Die Kostenübernahme der Krankenkassen erfolgt für Schmerzpatienten bzw. Patienten, bei welchen die Therapie mit Cannabis eine belegbare Verbesserung der Beschwerden erwirkt.
Bei der Vergabe des Rezeptes ist Folgendes zu beachten: Es unterliegt allein dem zu behandelnden Arzt, ob ein Rezept ausgestellt wird oder nicht. Sollte es zur Ausstellung eines Rezeptes kommen, muss das Rezept eine Information über die genaue Sorte sowie die exakte Dosierung enthalten.
Die Kostenübernahme muss vor Ausstellung des Rezeptes bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Diese muss innerhalb von 5 Wochen eine Entscheidung zum individuellen Fall treffen und dem Patienten einen entsprechenden Bescheid übermitteln.
Wer als bereits über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, sollte bei der Kostenübernahme keine Probleme bekommen.
Generell ist Cannabis in jeder Apotheke deutschlandweit erhältlich, muss jedoch gegebenenfalls bestellt werden. Es ist daher zu empfehlen, die Verfügbarkeit und Lieferzeiten im Vorfeld zu erfragen.
Langfristig ist geplant, die Cannabisblüten weitgehend durch Extrakte und Tabletten zu ersetzen. Für das Jahr 2019 soll in Deutschland erstmals Cannabis zu medizinischen Zwecken geerntet werden.