Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. macht deutlich, dass CBD kein Betäubungsmittel werden darf, und drängt auf einen geregelten Markt.
„Wir brauchen Qualitätsstandards, Jugendschutz und einen klaren rechtlichen Rahmen“
Dr. Stefan Meyer, Präsident des BvCW
In einer Pressemitteilung fordert der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) die Entwicklung von Grenzwerten, die es einerseits erlauben, CBD als Heil- und Arzneimittel einzusetzen und andererseits einen regulierten Marktzugang außerhalb der Apotheke ermöglichen. Bestehende Rechtsunsicherheiten sollen damit abgebaut werden und verlässliche Regularien für Verbraucherschutz, Qualitätskontrollen und einen fairen Marktzugang geschaffen werden. Der Verband legt hierzu auch ein entsprechendes Positionspapier vor.
„Wir brauchen Qualitätsstandards, Jugendschutz und einen klaren rechtlichen Rahmen“, sagt Dr. Stefan Meyer, Präsident des BvCW. „Gleichzeitig haben wir im Verband Selbstbeschränkungen beschlossen. Auch, um uns von schwarzen Schafen im Markt abzugrenzen“, so Dr. Meyer weiter.
Forderungen an das Gesundheitsministerium
Der BvCW, der seine Mitglieder gegenüber Politik- und Aufsichtsbehörden vertritt, fordert die Bundesregierung dazu auf, den Vorschlägen der WHO zu folgen und CBD endgültig aus dem Kontrollregime der internationalen Suchtstoffkontrolle heraus zu nehmen. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll sich dafür einsetzen, den wissenschaftlichen Empfehlungen der WHO zu folgen und diese gegenüber der EU-Kommission sowie auf internationaler Ebene vertreten.
Anfang Dezember sollen die Vorschläge der WHO zur Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene verabschiedet werden. Weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission haben sich hierzu bislang klar positioniert. Die EU-Kommission hatte sich kürzlich in einer sogenannten vorläufigen Einschätzung dafür ausgesprochen, CBD als Betäubungsmittel zu betrachten.
WHO sieht bei CBD kein Missbrauchspotenzial
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt zu CBD folgende Bewertung ab: „Cannabidiol zeigt kein Missbrauchs- oder Suchtpotenzial und die Nebenwirkungen sind minimal.“ Zur Einstufung von Cannabidiol gegenüber dem Suchtstoffkontrollabkommen sagt die WHO, dass Cannabidiol weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfülle. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfülle, könne es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.
„Wir freuen uns über jüngste Aussagen von Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Regierungskoalition, sich für einen geregelten CBD-Markt in Deutschland einzusetzen. Die Schwierigkeiten des wachsenden CBD-Marktes in Deutschland und Europa sind offensichtlich auch in der Bundespolitik angekommen. Wir freuen uns nun auf einen konstruktiven Dialog, um die Unsicherheiten abzubauen und zu klaren Marktbedingungen zu kommen. Gegenüber europäischen und weltweiten Regularien droht sonst die heimische CBD-Wirtschaft ins Hintertreffen zu geraten. Das sollte vermieden werden!“, so Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW.
Quellen und weiterführende Links
Positionspapier start.cannabiswirtschaft.de