Baden-Württemberg soll sich im Rahmen der Justizministerkonferenz für eine bundesweite einheitliche Regelung zur geringen Menge einsetzen.
Vier Jahre lang hat die grün-rote Regierungsarbeit in Baden-Württemberg keine Verbesserung für Hanfkonsumenten erreichen können. Nun haben die Grünen das Thema im Koalitionsvertrag gemeinsam mit der CDU eingebracht. Konkrete Schritte wurden bisher nicht eingeleitet, jedoch heißt es im Koalitionsvertrag:
Eine verantwortungsvolle Drogen- und Suchtpolitik folgt dem Grundsatz Hilfe vor Strafe. Wir werden uns deshalb in der Justizministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Regelung im Hinblick auf die sogenannte „geringe Menge“ bei Cannabis einsetzen.
Leider gab es in Baden-Württemberg bisher weder eine Besserung bezüglich einer Anhebung der geringen Menge, noch gab es eine Lockerung der Vorgaben an die örtlichen Polizeibehörden.
Im Gegensatz zu der Verhandlung mit der SPD vor 4 Jahren bekam das Thema in diesem Jahr eine etwas höhere Priorität, was heißt, es wurde nun zumindest im Koalitionsvertrag erwähnt. Warum es auch dieses Mal nicht zu weiteren Erfolgen kam, könnte an dem großen Widerstand der CDU oder an der immer noch verbesserungsfähigen Priorität bei den Grünen liegen.