Nach mehreren Verhandlungen kam es gestern nun zu einem sensationellen Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger, ein Patient mit Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2, hatte keine Alternative, sich medizinisch zu versorgen und leidet an Multiple Sklerose (MS).
Michael F. hat mehrfach die Kostenübernahme der Medizinal Hanfblüten aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse beantragt, leider vergebens. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht wegen dem medizinischen Notstand die Bundesstelle für Arznei und Medizinprodukte (BfArM) dazu verpflichtet, dem Kläger eine Genehmigung zum Eigenanbau zu erteilen, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Wegweisend für uns alle?
Erst vor Kurzem empfahl der ACM (Arbeitsgemeinschaft Cannabis Medizin) Vorstand jetzt einen Antrag auf Eigenanbau zu stellen. Wenn jeder kranke Volljährige für sich still in seinem Kämmerlein natürlich gut verschlossen, seine Pflänzchen selber ziehen könnte, wäre aus meiner Sicht der Jugendschutz auch eher gewährleistet. Optimal, um den richtigen Strain für sich zu finden, wäre gar die Legalisierung, um sich frei gegenseitig unter den Patienten austauschen zu können.
Warten wir ab, wie unsere Drogenbeauftragte Frau Mortler damit umgeht.