Nachdem in den letzten Tagen ein Leak mit einigen vermeintlichen Rahmenbedingungen der Legalisierung von Cannabis für Aufregung gesorgt hatte, hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, bei der Bundespressekonferenz heute, am 26. Oktober 2022, die tatsächlichen Eckpunkte der Legalisierung vorzustellen.
Besser als geleaktes Eckpunktepapier
Gespannt haben sicher viele heute die Pressekonferenz des Gesundheitsministers erwartet. Vor allem, nachdem das nicht abgestimmte Eckpunktepapier des Leaks ein paar Details enthalten hatte, mit denen die Gemeinschaft der Cannabiskonsumenten nicht einverstanden sein konnte, wie eine THC-Obergrenze von 15 Prozent, und von zehn Prozent für Jugendliche von 18 bis 21. Diese Obergrenzen wird es nun wohl nicht geben, höchstens für die unter 21-jährigen. Das soll noch geprüft werden.
Inhaltlich haben viele der tatsächlichen Eckpunkte nun den Erwartungen der Community entsprochen und waren positiv zu bewerten. Als für den Gesetzentwurf vorgeschlagene Erwerbs- und Besitzmenge hat die Bundesregierung 20 bis 30 Gramm vorgesehen. Die Ernte aus dem Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen darf der Gärtner unabhängig von der Menge ebenfalls behalten. Die Anzahl der erlaubten Pflanzen kann im endgültigen Gesetzentwurf aber noch variieren. Dennoch sind die kritischen Punkte des Leaks weitgehend entschärft, sodass die soeben vorgestellten Details für unsere mögliche Legalisierung wahrscheinlich mehr Zustimmung finden werden.
Neben der allgemeinen Umsatzsteuer könnte es eine eigene Steuer auf Cannabis geben. Die Preise sollen aber insgesamt so niedrig sein, dass man mit dem Schwarzmarkt konkurrieren kann. Nicht nur laufende Strafverfahren würden bei Legalisierung von Cannabis gestoppt, so Lauterbach, auch zurückliegende Vergehen könnten aus den Zentralregistern gelöscht werden, insofern sie nicht mit anderen Straftaten oder Gewaltdelikten einhergehen.
Kann Deutschland sich mit Cannabis selbst versorgen?
Auch andere Punkte sind noch in der Prüfung. So ist zum Beispiel noch unklar, ob auch der Handel mit Edibles oder anderen Darreichungsformen legal möglich sein wird. Produktion und Handel sollen über lizenzierte Unternehmen bewerkstelligt werden, die für den Erhalt von Lizenzen die entsprechenden Sachkundenachweise erbringen müssen. Es wird noch darüber gesprochen, ob in den Abgabestellen auch der Konsum ermöglicht werden wird. Lauterbach geht aktuell jedoch nicht davon aus.
Erstaunt hat mit Sicherheit die Aussage des Gesundheitsminister, dass Deutschland den vollständigen Cannabisbedarf im Land aus eigener Herstellung versorgen will. Natürlich ist regionaler Anbau extrem sinnvoll und wünschenswert, doch kann das tatsächlich so realisiert werden?
Wie es nun weitergeht
Die Bundesregierung wird das abgestimmte und vorgestellte Eckpunktepapier nun der Europäischen Kommission übergeben für eine Vorabprüfung. Man will sich weitestgehend ein erstes Feedback holen, ob das Konzept für die EU tragfähig ist. Inhaltlich geht es darum, die Ziele des Schutzes der Volksgesundheit etc. von EU Verträgen, die einer Legalisierung widersprechen könnten, so zu interpretieren, dass diese Ziele eben mit der Regulierung unter den vorgestellten Rahmenbedingungen besser erreicht werden können. Wenn die Kommission positiv reagiert, soll auf Basis der Eckpunkte der Gesetzentwurf erstellt werden, der dann ins Parlament eingebracht werden soll.
Wenn die Rückmeldung Kritikpunkte enthält, so will man diese für den Entwurf anpassen, dann könnte die Legalisierung vielleicht weniger liberal ausfallen als jetzt geplant. Leider konnte Karl Lauterbach, der während der Pressekonferenz den eigenen Probekonsum von Cannabis einräumte, die Nachfrage, was im Falle einer totalen Ablehnung der Vorschläge durch die EU-Kommission aus der Legalisierung wird, nicht beantworten. Man bekam durch seine Reaktion ein wenig den Eindruck, dass das ganze Vorhaben in diesem Fall gescheitert sein könnte.
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