Ab 1. April tritt in Bremen eine Richtlinie in Kraft, nach der die Grenzwerte für den Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf angehoben werden.
Wie der Weser Kurier berichtet [1], werde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine neue Richtlinie erlassen, die die geringe Menge für den Eigengebrauch von Cannabis anheben soll. Erwachsene, die künftig mit bis zu 10 g Cannabis erwischt werden, müssten demnach keine Angst vor einem Strafverfahren mehr haben. Bei einer Menge von bis zu 15 Gramm könne von einer Strafverfolgung abgesehen werden – diese Grenze lag bislang bei sechs Gramm. Die Regelung soll zum 1. April in Kraft treten.
„Es geht darum, dass Gelegenheitsnutzer, die geringe Mengen von Cannabisprodukten konsumieren, nicht kriminalisiert werden – wobei der Besitz weiterhin strafbar bleibt. Die Neuregelung greift, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass es sich bei der geringen Menge um Eigenverbrauch handelt“, betont der Sprecher der Justizbehörde, Matthias Koch. Drogenhandel werde dennoch mit voller Härte des Gesetzes bestraft. Die Neuregelung soll außerdem Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei entlasten, betont Koch.
Jedes Bundesland legt das BtMG anders aus
In Bremen und Berlin ist der Grenzwert für eine geringe Menge mit 15 g am höchsten. Zum Vergleich liegt der Grenzwert einer geringen Menge in Bayern bei 6 g. Die Justizbehörde setzt nun mit der Anhebung der sogenannten geringen Menge um, was SPD, Grüne und Linke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Wir wollen eine Drogenpolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wer süchtig ist, benötigt Hilfe und keine Strafverfolgung. Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr, als sie nützt“, heißt es dort unter anderem.
Quellen
[1] weser-kurier.deAb 1. April tritt in Bremen eine Richtlinie in Kraft, nach der die Grenzwerte für den Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf angehoben werden.
Wie der Weser Kurier berichtet [1], werde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine neue Richtlinie erlassen, die die geringe Menge für den Eigengebrauch von Cannabis anheben soll. Erwachsene, die künftig mit bis zu 10 g Cannabis erwischt werden, müssten demnach keine Angst vor einem Strafverfahren mehr haben. Bei einer Menge von bis zu 15 Gramm könne von einer Strafverfolgung abgesehen werden – diese Grenze lag bislang bei sechs Gramm. Die Regelung soll zum 1. April in Kraft treten.
„Es geht darum, dass Gelegenheitsnutzer, die geringe Mengen von Cannabisprodukten konsumieren, nicht kriminalisiert werden – wobei der Besitz weiterhin strafbar bleibt. Die Neuregelung greift, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass es sich bei der geringen Menge um Eigenverbrauch handelt“, betont der Sprecher der Justizbehörde, Matthias Koch. Drogenhandel werde dennoch mit voller Härte des Gesetzes bestraft. Die Neuregelung soll außerdem Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei entlasten, betont Koch.
Jedes Bundesland legt das BtMG anders aus
In Bremen und Berlin ist der Grenzwert für eine geringe Menge mit 15 g am höchsten. Zum Vergleich liegt der Grenzwert einer geringen Menge in Bayern bei 6 g. Die Justizbehörde setzt nun mit der Anhebung der sogenannten geringen Menge um, was SPD, Grüne und Linke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Wir wollen eine Drogenpolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wer süchtig ist, benötigt Hilfe und keine Strafverfolgung. Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr, als sie nützt“, heißt es dort unter anderem.
Quellen
[1] weser-kurier.deAb 1. April tritt in Bremen eine Richtlinie in Kraft, nach der die Grenzwerte für den Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf angehoben werden.
Wie der Weser Kurier berichtet [1], werde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine neue Richtlinie erlassen, die die geringe Menge für den Eigengebrauch von Cannabis anheben soll. Erwachsene, die künftig mit bis zu 10 g Cannabis erwischt werden, müssten demnach keine Angst vor einem Strafverfahren mehr haben. Bei einer Menge von bis zu 15 Gramm könne von einer Strafverfolgung abgesehen werden – diese Grenze lag bislang bei sechs Gramm. Die Regelung soll zum 1. April in Kraft treten.
„Es geht darum, dass Gelegenheitsnutzer, die geringe Mengen von Cannabisprodukten konsumieren, nicht kriminalisiert werden – wobei der Besitz weiterhin strafbar bleibt. Die Neuregelung greift, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass es sich bei der geringen Menge um Eigenverbrauch handelt“, betont der Sprecher der Justizbehörde, Matthias Koch. Drogenhandel werde dennoch mit voller Härte des Gesetzes bestraft. Die Neuregelung soll außerdem Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei entlasten, betont Koch.
Jedes Bundesland legt das BtMG anders aus
In Bremen und Berlin ist der Grenzwert für eine geringe Menge mit 15 g am höchsten. Zum Vergleich liegt der Grenzwert einer geringen Menge in Bayern bei 6 g. Die Justizbehörde setzt nun mit der Anhebung der sogenannten geringen Menge um, was SPD, Grüne und Linke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Wir wollen eine Drogenpolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wer süchtig ist, benötigt Hilfe und keine Strafverfolgung. Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr, als sie nützt“, heißt es dort unter anderem.
Quellen
[1] weser-kurier.deAb 1. April tritt in Bremen eine Richtlinie in Kraft, nach der die Grenzwerte für den Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf angehoben werden.
Wie der Weser Kurier berichtet [1], werde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine neue Richtlinie erlassen, die die geringe Menge für den Eigengebrauch von Cannabis anheben soll. Erwachsene, die künftig mit bis zu 10 g Cannabis erwischt werden, müssten demnach keine Angst vor einem Strafverfahren mehr haben. Bei einer Menge von bis zu 15 Gramm könne von einer Strafverfolgung abgesehen werden – diese Grenze lag bislang bei sechs Gramm. Die Regelung soll zum 1. April in Kraft treten.
„Es geht darum, dass Gelegenheitsnutzer, die geringe Mengen von Cannabisprodukten konsumieren, nicht kriminalisiert werden – wobei der Besitz weiterhin strafbar bleibt. Die Neuregelung greift, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass es sich bei der geringen Menge um Eigenverbrauch handelt“, betont der Sprecher der Justizbehörde, Matthias Koch. Drogenhandel werde dennoch mit voller Härte des Gesetzes bestraft. Die Neuregelung soll außerdem Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei entlasten, betont Koch.
Jedes Bundesland legt das BtMG anders aus
In Bremen und Berlin ist der Grenzwert für eine geringe Menge mit 15 g am höchsten. Zum Vergleich liegt der Grenzwert einer geringen Menge in Bayern bei 6 g. Die Justizbehörde setzt nun mit der Anhebung der sogenannten geringen Menge um, was SPD, Grüne und Linke in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Wir wollen eine Drogenpolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wer süchtig ist, benötigt Hilfe und keine Strafverfolgung. Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr, als sie nützt“, heißt es dort unter anderem.