Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird im Verlauf der langwierigen Legalisierungsprozesse nicht müde zu betonen, wie komplex die Gesetzesreform ist, wie viele Ministerien darin involviert sind und welche Unmenge an Aspekten zu berücksichtigen sind. Viele Details einer möglichen Cannabislegalisierung werden auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft BvCW hat sich nun dem Thema Qualitätssicherung in der Herstellung von Cannabisprodukten gewidmet und fordert ein Qualitätssiegel.
BvCW legt Vorschläge zur Qualitätssicherung vor
Mit Stolz wird seit je her das Reinheitsgebot des deutschen Bieres angepriesen, so etwas sollte es auch für die THC-haltigen Cannabisprodukte geben, die in den legalen Handel kommen sollen. Dies fordert der BvCW für den Fall einer erfolgreichen Legalisierung mit reglementierter Cannabisindustrie und reguliertem Handel. Für die Umsetzung der Forderung legte der Verband in einem Papier eine Reihe von Vorschlägen vor. Darunter sind Empfehlungen besonderer Standards und Qualitätsanforderungen, die an die Unternehmen der Branche zu stellen sind.
Die legale Cannabisbranche braucht Standards
Die Vorschläge berühren alle Bereiche, der potenziellen legalen Cannabiswirtschaft, Anbau, Produktion, Verpackung und Lagerung. Empfehlungen gibt es zum Beispiel für Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder auch Pestizide. In den Ausführungen werden aber auch spezifische Produkteigenschaften definiert, die Reinheit, die Wirkstoffkonzentrationen, die Verfahren für Herstellung und Weiterverarbeitung und die notwendigen Prüfverfahren. Das Ziel der Empfehlungen soll es sein, eine Art Reinheitsgebot für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, vergleichbar mit dem deutschen Bier.
BvCW Vizepräsident Dirk Heitepriem sagte zu dem Qualitätskatalog, der in einer Kooperation verschiedener Experten verfasst worden ist:
„Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen. Um dies umzusetzen, hat sich die Cannabiswirtschaft in Deutschland mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittel-Kontrolle zusammen gesetzt und erste Vorschläge für umfassende Qualitätsanforderungen für Cannabis als Genussmittel vorgelegt. Dies ist für Deutschland der erste öffentliche Entwurf für bundesweite Qualitätsstandards von Genusscannabis. Wissenschaftliche Erkenntnisse, einschlägige, auch mit anderen Genussprodukten erprobte Verfahren und Standards, wurden dabei zurate gezogen und eingebracht.“
BvCW Geschäftsführer Jürgen Neumeyer fügt hinzu:
„Mit unseren Qualitätsanforderungen schlagen wir ein Reinheitsgebot für Genusscannabis vor. Die von uns erarbeiteten Standards, Maßnahmen, Kontrollen und Grenzwerte orientieren sich an engen, erprobten Kriterien und praktizierten Verordnungen. Sie dienen als mögliche Richtschnur für die Qualitätskontrolle von Genusscannabis mit einer kommenden Regulierung. Wichtig ist eine deutschlandweit einheitliche Umsetzung und kein regionaler Flickenteppich, wie beim Medizinalcannabis oder bei CBD-Produkten. Die praktikable Umsetzung für Start-ups und kleine Produktions- und Weiterverarbeitungsbetriebe muss dabei berücksichtigt werden. Um als Cannabiswirtschaft künftig gegenüber dem Schwarzmarkt sinnvoll konkurrieren zu können, ist die Qualitätsgarantie – neben Preisgestaltung, Produktvielfalt und Verfügbarkeit – ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal.“
Unter dem folgenden Link ist das Positionspapier des BvCW „Qualitätsanforderungen an Cannabis zu Genusszwecken“ in voller Länge zu finden: start.cannabiswirtschaft.de