Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. wurde Mitte September 2020 während einer offiziellen Gründungsveranstaltung vorgestellt. Der Verband vertritt die pharmazeutischen Cannabisunternehmen und fokussierte sich in der Vergangenheit ausschließlich auf medizinisches Cannabis. Da sich nun die Gesetzeslage in Deutschland in den kommenden Monaten bezüglich des Freizeitkonsums von Marihuana verändern dürfte, hat der BPC jetzt ein Positionspapier erarbeitete, das den Genussmittelsektor zum Thema hat.
Gebündelte Erfahrungen der Cannabisindustrie
Mit der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken entstehen Kernfragen, die vor der Umsetzung des Vorhabens geklärt gehören. Der BPC sieht besonders den Jugendschutz, die Versorgungssicherheit, Qualitätsstandards und die Aufklärung als wichtige Punkte, die beachtet werden müssen. Nach fünf Jahren mit medizinischem Cannabis in Deutschland hat die Industrie schließlich bereits viele Erfahrungen gemacht und kann auf wertvolle Informationen zurückgreifen. Man stehe daher mit dem gewonnenen Wissen stets als Dialogpartner bereit, beim Gesetzgebungsprozesses und darüber hinaus zu helfen, damit ein optimaler Weg für Deutschland eingeschlagen werden könne, sagt Maximilian Schmitt, Vorstandsvorsitzendes Mitglied des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. in einer offiziellen Mitteilung.
Positionierung des BPC e. V.
Insgesamt begrüßt der BPC e. V. das Vorhaben der Bundesregierung, Cannabis als Genussmittel für Erwachsene freizugeben. So könne die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet werden und der Schwarzmarkt eingedämmt. Doch von elementarer Bedeutung sei, dass die Prävention von Missbrauch sowie der Schutz vulnerablen Gruppen ebenfalls im Vordergrund stehe. Daher fordert man im Positionspapier auch eine umfassende Aufklärung und garantierte Sicherung des Jugendschutzes.
Die Abgabe von Genusscannabis müsse somit immer einer strengen Alterskontrolle unterliegen. Des Weiteren ist der BPC e. V. dafür, dass ein Teil der Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Cannabisprodukten „in zielgruppengerechte Maßnahmen“ zur Aufklärung, Suchtberatung und in den Jugendschutz fließen sollen. Gegen ein Werbeverbot spricht sich der Verband aber auch aus, da ein „transparenter Umgang mit faktenbasierten Informationen zur Aufklärung, Beratung und Entstigmatisierung“ beitragen würde.
Medizinalhanf nicht vergessen
Wichtig ist dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. natürlich weiterhin der Medizinalhanfsektor, der nach einer Freigabe von Cannabis als Genussmittel nicht vergessen werden darf. Die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabisprodukten dürfe nicht eingeschränkt oder gefährdet werden, da der Gebrauch von Genusscannabis keine Therapie mit einer Begleitung von medizinischem und pharmazeutischem Fachpersonal ersetzen könne. Die Legalisierung von Cannabis böte nun die Chance, die Regularien von medizinischem Cannabis fachgerecht nachzubessern. Man fordert den Gesetzgeber daher in dem Positionspapier dazu auf, „die Verschreibung und Kostenerstattung von medizinischem Cannabis zu vereinfachen, die Therapiehoheit der Ärzt:innen zu stärken und den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen.“
Versorgung sicherstellen – Schwarzmarkt verdrängen
Aus Sicht des BPC e. V. ist es notwendig, dass von vornherein genügend qualitätsgesichertes Cannabis für den Genussmittelmarkt zur Verfügung steht. Nur so könne der Schwarzmarkt effektiv verdrängt werden. Daher müssen die Fragen bezüglich der Versorgungsketten, der Lizenzvergaben, nach Importen und Anbaugenehmigungen möglichst frühzeitig geklärt sein. Wobei der Verband es für nicht sinngemäß halten würde, wenn wie beim Medizinalhanf eine staatliche Institution für den Ankauf und eine zentrale Distribution verantwortlich wäre.
Die vergebenen Lizenzen müssten dafür Sorge tragen, dass die Qualität der Produkte gewährleistet wird, sollten aber nicht die Volumengröße der möglichen Produktionsmengen beschränken. Gefordert wird zudem ein bundeseinheitlicher Qualitätsstandard und die Möglichkeit einer klare Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette. Gewünscht wäre dabei, dass Genusscannabis auf dem gleichen Niveau wie Medizinalhanf produziert werden sollte, um die beste Qualität der Produkte gewährleisten zu können und dem Konsumenten größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Verkauf auch via Versandhandel
Neben Apotheken und Fachgeschäften befürwortet der BPC e. V. auch die Option, mittels Versandhandel an Cannabis als Genussmittel zu gelangen, wobei sichergestellt werden müsste, dass die abgebenden Stellen stets den Jugendschutz wahren. Ebenfalls gehöre zu jeglichem Verkaufsmodell, dass Fachpersonal der Kundschaft eine angemessene Aufklärung und Beratung bieten könne. Man könne den Schwarzmarkt nur verdrängen, wenn eine flächendeckende Verfügbarkeit und kontrollierte Abgabe ermöglicht wird, die stets ein Hauptaugenmerk auf den Jugendschutz hat.
Das vollständige Positionspapier zur Regulierung von Cannabis als Genussmittel des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. ist online unter bpc-deutschland1 zu finden.