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Und sie bewegt sich doch. Was einst ein revolutionärer Satz von Galileo gewesen ist, welcher in gewisser Weise die Ära des Geozentrischen Weltbildes beendet hat, steht heute dafür, dass Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, genauer gesagt sein Ministerium BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), sich nun kurz vor der Bundestagswahl noch aufraffen konnte, den Modellprojekten für die Erprobung der legalen Abgabe von Cannabis als Genussmittel an Erwachsene den Weg zu ebnen.
BMEL zuständig für Forschung in Nutzhanf und Cannabis als Genussmittel
Einige Wochen lang sah es so aus, als ob Özdemir sich wegducken würde und sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) auseinandersetzen wollte. Vielfach wurde gemutmaßt, auch von unserer Seite, dass seine Ambitionen, der nächste Ministerpräsident von Baden-Württemberg zu werden, dem im Weg stünden.
Jetzt aber hat das BMEL die KCanWV erlassen und sich für die Bearbeitung entsprechender Forschungsanträge und für die Überwachung der Modellprojekte im Bereich Nutzhanf und Cannabis als Genussmittel für zuständig erklärt. Für den Bereich medizinisches Cannabis bleibt aber weiterhin das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich.
Keine Säule Zwei des CanG
Entgegen vielen falschen Annahmen ist dies nicht die zweite Säule der neuen Cannabisgesetzgebung, die die Ampelregierung eigentlich angekündigt hat. Das Ziel der zweiten Säule wäre tatsächlich die Erprobung des legalen Handels über Cannabisfachgeschäfte bundesweit gewesen. Dies hätte einen neuen Gesetzentwurf unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit benötigt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich dieser Aufgabe aber nicht mehr angenommen.
In den kommenden Wochen werden also zahlreiche Forschungsanträge das BMEL erreichen, sodass im nächsten Jahr bereits einige Regionen ihre Modellprojekte starten können. Der Weg für die wissenschaftlichen Pilotprojekte ist also nun frei, mit finanzieller Unterstützung vom BMEL oder der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ist aber nicht zu rechnen.