Nachdem im Mai des letzten Jahres drei Unternehmen die Lizenzen erhalten haben, um in Deutschland medizinisches Cannabis anzubauen, werden in diesem Jahr die ersten Ernten erwartet. Die Hersteller dürfen ihr Produkt aber nicht selbst in die Apotheken bringen.
Dies soll über einen zentralen Vertrieb ablaufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte sich reichlich Zeit gelassen für die Auswahl eines Vertriebsunternehmens eine Ausschreibung aufzusetzen. Nun ist es so weit und die interessierten Unternehmen können sich um die Aufgabe bewerben.
Ausschreibungsverfahren für den Medizinalhanf Vertrieb endlich veröffentlicht
Das Management des Medizinalhanf samt Kultivierung und Distribution scheint für das BfArM beinahe eine schwere Bürde. Die erste Ausschreibung für die Anbaulizenzen wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Beim zweiten Anlauf sollte ebenfalls nicht alles reibungslos über die Bühne gehen. Daher konnten die letzten Lizenzen erst im Mai 2019, einen Monat nach der eigentlichen Vergabe, erteilt werden. Jetzt warten Vertriebsunternehmen bereits seit Monaten darauf, dass das Bundesinstitut den Großhandel des Medizinalhanf ausschreibt. Erst in der vergangenen Woche hatte das BfArM endlich die erwartete Ausschreibung veröffentlicht.
Die Voraussetzungen begünstigen etablierte BtM-Großhändler
Der Vertrieb des in Deutschland angebauten, medizinischen Cannabis soll vollständig von nur einem Unternehmen durchgeführt werden, so will es das BfArM. Aphria, Aurora und Demecan werden also ihre gesamte Ernte bei diesem einen Vertriebspartner abliefern, der die Bestände dann lagert und in die Apotheken bringen wird. Das Ausschreibungsverfahren für diese Aufgabe sollte sich einfacher gestalten und auch schneller ablaufen, denn es sind weniger Vorgaben und Kriterien zu beachten.
Trotzdem wird es für viele Start-ups des Medizinalhanf-Handels nicht möglich sein, sich um den Vertrieb des nationalen Anbaus zu bewerben. Die Voraussetzungen begünstigen hier ganz eindeutig etablierte Großhändler von pharmazeutischen BtM-Produkten. Junge Cannabisunternehmen dürften oft schon durch ihre mangelnde Infrastruktur scheitern.
Kaum Chancen auf den Zuschlag für Cannabis Start-ups
Die Bewerber sollen etwa nachweislich innerhalb des vergangenen Jahres 10.000 Packungseinheiten Betäubungsmittel an Apotheken geliefert haben. Außerdem müssen bestimmte Lagerkapazitäten vorhanden sein, die neben anderen Voraussetzungen auch eine nach Typen und Herstellern separierte Lagerung ermöglichen. Die Lager müssen darüber hinaus durch die Bundesopiumstelle zertifiziert sein. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass ein Hanfunternehmen eine solche Zertifizierung für sein Lager noch innerhalb der Frist der Ausschreibung erhält, wenn es sie nicht schon jetzt besitzt. Bis zum Herbst wird erwartet, dass der Vertriebspartner für den deutschen Medizinalhanf gefunden ist. Dann sollen auch die ersten Produkte für die Patienten bereitgestellt werden können.