Vor dem Amtsgericht Miesbach wurde dem 55 jährigen Mann, welcher nach einem Forstunfall beinamputiert war, der Prozeß gemacht.
Mann aus Kreuth wird verurteilt!
Der Kreuther erklärte das ihm sämtliche bisher verordneten Medikamente keine Linderung brachten. Erst Cannabis linderte seine Schmerzen. Er wollte nach der Arbeit einfach nur abschalten und Cannabis half ihm dabei, zudem noch schmerzlindernd. Nach einem Hinweis auf unerlaubten Anbau fand die Polizei im August 2015 jedoch keine professionelle Anlage, sondern aussergewöhnliche Balkonpflanzen, nämlich blühenden Cannabis.
Der Angeklagte erklärte seinen Eigenkonsum, trotz allem wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Bei dem Konsum hätten die Pflanzen aber für drei Leben gereicht“, höhnte Richter Walter Leitner.
Der Angeklagte hatte zuvor versucht, legal an die heilende Droge zu kommen, jedoch vergeblich. Wie wir wissen, ist der Weg zur Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG ein langer und mühseliger Weg. Leider wird in vielen Bundesländern noch immer nicht verstanden oder akzeptiert, das Cannabis den Menschen mehr hilft, als Ihnen zu schaden.